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Kinder aus „völkischen Elternhäusern“ seien gut zu identifizieren, denn bei diesen Familien sind „traditionelle Geschlechterrollen“in den Erziehungsstilen erkennbar: „Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert und gedrillt.“ (S.12)
Auf knapp 60 Seiten versucht die Broschüre, Erziehern im Kindergarten Ratschläge zu geben, wie mit „auffälligen“ Eltern umgegangen werden soll. „Auffällig“ bedeutet, wenn die Kindergärtnerinnen beobachten, dass „die Erziehung in den Familien sehr auf die Ausbildung klassischer Geschlechterrollen bedacht ist. Es geht darum, ein „richtiger Junge“ und ein „richtiges Mädchen“ zu sein“. (S.8)
„Kindern Geschlechtergerechtigkeit und die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und Lebensweisen zu vermitteln, ist Teil des Erziehungsauftrags. Das Erlernen einer demokratischen Haltung, z.B. vermittelt durch Methoden der Vielfaltspädagogik, ist zentral, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung zu verhindern und um inter- und transgeschlechtliche Kinder zu empowern“. (S. 28)
Die Verfasser dieser Broschüre scheinen keine Kinder zu haben, zumindest keine in Kindergartenalter, denn sie haben nicht bemerkt, dass Kinder zwischen 2 und 5 Jahren andere Interessenschwerpunkte haben, als zu wissen, was ein Transgender, ein Zwitter oder was Intersexualität ist. Für sie sind alle Menschen Menschen, und sie unterscheiden zwischen Kindern und Erwachsenen und allenfalls noch zwischen weiblich und männlich.
Wenn Eltern, die das natürliche Erziehungsrecht haben, in einem Haushalt leben, wo die hier angestrebte „Vielfaltspädagogik“ noch nicht eingedrungen ist, sollen sie von den Erziehern zum Elterngespräch eingeladen werden, verlangt die Broschüre. Denn „…Eltern bringen ihre unter Umständen menschenfeindlichen Positionen vehementer ein als noch vor wenigen Jahren, und Soziale Medien stellen dafür Resonanzräume dar und setzen Dynamiken in Gang, die aggressiv und unübersichtlich sind“. (S. 9)
Das Beispiel der „besorgten Mutter“ lässt den Leser nicht weniger staunen: „In ihrer Kita gibt es eine Verkleidungsecke mit Kostüm- und Schminksachen, welche die Kinder rege nutzen. Ein Junge lässt sich von ihnen die Fingernägel lackieren. Am nächsten Tag sucht dessen Mutter vehement ein Gespräch mit ihnen. Sie fragt, was das solle und erklärt, das habe einen schlechten Einfluss auf ihr Kind, Kinder sollten heutzutage nicht noch zusätzlich verunsichert werden; Jungen seien Jungen, Mädchen seien Mädchen und sie möchte, dass ihr Junge »später mal ein richtiger Mann wird«. Sie als Erzieher*in erklären, dass in ihrer Kita geschlechtliche Vielfalt und Toleranz begrüßt werden, Kinder sich ausprobieren können und dafür auch unterschiedliche Materialien zum Lesen und Spielen ausliegen, u.a. zum Schminken und Kostümieren“. (S. 19)
Das Wort „Kindeswohlgefährdung“ wird oft gebraucht. Wie wir wissen, möchte Bundesfamilienministerin Giffey Kinderrechte im Grundgesetz fest verankern lassen. Man fragt sich, ob zukünftig die politische oder religiöse Gesinnung der Eltern als „Kindeswohlgefährdung“ eingestuft werden kann. Das wäre eine erhebliche Beschneidung des natürlichen elterlichen Rechtes auf die Erziehung der eigenen Kinder. Die Ministerin hat die Aufgabe, die Familien zu unterstützen und zu stärken. Dass in der Erziehung der Kinder eine Zusammenarbeit zwischen Erziehern und Eltern unabdingbar ist und eine vertrauensvolle Beziehung und nicht eine skeptische Beobachtung gefordert ist, sollte die Familienministerin eher als Ziel haben – nicht eine weitere Polarisierung in der Gesellschaft.
Andrea Heck -Landesvorsitzende-