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Sexualerziehung findet sich heute im Unterrichtsprogramm nahezu jeder Schule. Zuerst erscheint sie in der Regel im Sachunterricht der Grundschule im 4. Schuljahr und wird in den weiterführenden Schulen in den Klassen 6 und 9 erneut aufgegriffen.

In den 70er Jahren gab es um diesen Unterricht einen erbitterten Streit. Das Bundesverfassungsgericht entschied schließlich am 21.12.1977 dahin, daß die Sexualerziehung auch zum Erziehungs- und Bildungsauftrag des Staates gehört, allerdings nur in bestimmten verfassungsrechtlichen Grenzen.

Rechtliche Grundlagen für NRW sind § 33 Schulgesetz und die „Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW“ vom September 1999. Der Elternverein NRW hat sich gegen beide mehrfach mit rechtlichen Einwendungen zu Wort gemeldet, sowohl beim Landtag als auch beim Schulministerium – bisher ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat 2007 die Rechtmäßigkeit der Vorschriften bestätigt.

Mit den Vorschriften ist nicht die Rechtmäßigkeit jeder Unterrichtsstunde Sexualerziehung gewährleistet. Die Lehrer und Lehrerinnen tragen für die Anwendung die Verantwortung. Sie sehen die ihnen zustehende pädagogische Freiheit für die Gestaltung dieses Unterrichts sehr verschieden. Eltern können jedoch stets die Einhaltung der den Schulen gesetzten Grenzen verlangen, wenn sie auch den Unterricht nicht mitbestimmen dürfen.

 


Eltern: Unersetzlich!

von Michaela F. Heereman, Vorstand Elternverein NRW

Bei der Vorstellung der Expertise „Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien“ in Berlin am 17.1. 2017 forderte der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, J. W. Rörig, die Politik dringlich auf, endlich die sozialen Netzwerke dazu zu verpflichten, geschützte Nutzungsräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in denen diese sicher seien vor den Nachstellungen pädophiler Erwachsener. Zusätzlich sollten sie Beratungs- und Hilfsangebote gut sichtbar auf ihren Seiten einstellen und künftig eingehende Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Die Psychologin und Geschäftsführerin des Vereins „Innocence in Danger“ , erklärte sogar, mit der geplanten digitalen Bildungsstrategie für die Schulen „steure man sehenden Auges in die Katastrophe“, wenn Kinder und Jugendliche im Internet nicht besser geschützt würden. Was steckt hinter diesem dramatischen Weckruf an die Politik?

Allein in Deutschland haben etwa 728 000 einschlägig interessierte Erwachsene Onlinekontakte zu Kindern. Sie geben sich häufig als Gleichaltrige aus, locken mit Geschenken und konfrontieren ihre Opfer bewusst mit pornographischen Abbildungen, um sie so für reale Begegnungen mit sexuellen Kontakten vorzubereiten. Wie groß die Gefahr digitaler Kontaktaufnahme ist, zeigen die folgenden Zahlen: schon 39 % der sechs- bis sieben Jährigen, 76% der der acht bis neun Jährigen und 94% der zehn bis elfjährigen Kinder sind regelmäßig online. Neben der Gefahr sexuellen Missbrauchs droht natürlich auch der freie Zugang zu „normaler“ Pornographie, die das Innenleben von Kindern und Jugendlichen ver-, ja ihre Liebesfähigkeit zerstören kann. Was können Eltern dagegen tun? Nicht rigorose Verbote oder das Verteufeln digitaler Medien seien hilfreich. Die Fachstelle Return-Mediensucht (www.return-mediensucht.de) und die Initiative Safer-Surfen (www.saferinternet.at bzw. www.safersurfing.eu/shop) geben Kindern und Eltern gute Tipps und Tricks für eine sichere Internetnutzung . Der beste Schutz aber für Kinder und Jugendliche, so die Experten, die die oben genannte Expertise vorstellten, sind Eltern, die ihren Kindern zuhören und sich Zeit für sie nehmen. Ich füge hinzu: Und Eltern, die ihren Kindern von klein auf die Schönheit des Zusammenhangs von Liebe, Treue und Sexualität erklären und vorleben.


 

Sexualpädagogik in Schule und Kita: Diese Broschüre enthält kostbare Information über die Aufklärung durch die Schule, die Sexualpädagogik der Vielfalt und über Lehrmittel für eine Wertorientierte Aufklärung zu Hause https://elternaktion.com/

 

 

 

 

Eine gute Zusammenstellung von Broschüren und Bücher zum Thema Sexualpädagogik in christlichem Sinn: sexualpädagogik aktuell

 

 

 

 

 

März 2018 Wissen hilft schützen: „Wie wir Kinder vor Alkohol oder anderen Drogen schützen, sollten wir sie auch vor den Risiken einer zu frühen Smartphonenutzung schützen!“ sagte Julia von Weiler, Fachbeirat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Sie verwies darauf, dass die Zahl der Grundschüler, die Sexvideos und Nacktbilder von Gleichaltrigen verbreiten, steige. Eine empfehlenswerte neue Seite für Eltern und Kinder ist online: Wissen hilft schützen

 

Januar 2016: Sexualerziehung verunsichert Lehrer und Eltern

Regine Schwarzhoff berichtet hier über den Fall eines Krefelder Vaters und daß nicht alle Schulen ein Konzept vorlegen, wie sie die Kinder in der Sexualerziehung unterrichten – wozu sie aber verpflichtet sind. Lesen Sie hier mehr 

 


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