Mitwirken lohnt sich!       

Das Lernen gelingt am besten in einem guten Schulklima. Auch dazu können Sie beitragen!  Kinder, Eltern und Schule müssen miteinander an dem gemeinsamen Ziel arbeiten, dem Kind alles nötige Wissen und Können für ein verantwortungsvolles, erfolgreiches und zufriedenes Leben zu geben. Für Eltern heißt das: In der Schule mitwirken!

Ihr Kind geht in die Schule – es soll dort gern lernen und erfolgreich sein!

Bildung ist ein wertvolles Gut für das spätere Leben. Bildung kann niemand mehr wegnehmen. Bildung öffnet viele Türen in der Arbeitswelt und bringt soziale Anerkennung.

Zu Bildung gehört Wissen. Das kostet Lernen, und Lernen ist Arbeit. Darum braucht Ihr Kind die Sicherheit, daß Sie seine Bemühungen anerkennen und es rückhaltlos darin unterstützen. Geben Sie ihm das Gefühl, daß Schule und Lernen seine wichtigste Aufgabe sind und Sie sie ernstnehmen, indem Sie bei eigenen Planungen darauf Rücksicht nehmen. Sichern Sie dazu die Voraussetzungen zu Hause: vor allem gesunde Ernährung mit ausreichendem Frühstück vor der Schule, Ruhe zum Arbeiten, Bewegung an der frischen Luft und nachts ausreichenden Schlaf.

Nehmen Sie Einladungen der Schule an. Gehen Sie zu Sitzungen der Klasseneltern, den Klassenpflegschaftssitzungen. Gehen Sie auch zu Kennenlern-Treffs/Elternstammtischen oder regen solche an! Gemeinsam verbrachte unbeschwerte Stunden schaffen Gemeinsamkeit. Sie ist die Grundlage für ein gutes Schulklima. In Zeiten des verschärften Datenschutzes müssen Eltern zudem selbst für ihre gute Vernetzung sorgen: tauschen Sie schon am ersten Elternabend Ihre Kontaktdaten aus – für einen kurzen Draht untereinander!

Lehrerinnen und Lehrer sind gelernte Pädagogen. Sie müssen sich von Ihnen, den Eltern, angenommen und in ihren Aufgaben ernstgenommen wissen. Bei Elternsprechtagen können Sie diese Unterstützung zeigen! So vermeiden Sie, daß sich Lehrkräfte in eine Abwehrhaltung gegen Eltern gedrängt fühlen.

Auf dieser Grundlage läßt sich die Elternmitwirkung zum Wohl der Kinder nutzen.


Was Eltern tun können:

  • den Lehrer oder die Lehrerin um ein Gespräch bitten, wenn das eigene Kind Probleme hat. Man kann auch einen Termin für ein Telefongespräch vereinbaren.
  • den Kontakt mit anderen Eltern suchen und sich gemeinsam an die Schule wenden, wenn mehrere Kinder Probleme haben.
  • mit allen Eltern der Klasse Namen, Anschriften und Telefonnummern austauschen, um sich leicht verständigen zu können (z.B. Liste am Elternabend!).
  • geltende Vorschriften und Lehrpläne im Sekretariat der Schule einsehen.
  • allgemeine Fragen und Probleme in der Klassenpflegschaftssitzung zur Sprache bringen, am besten rechtzeitig vorher anmelden bei dem, der die Sitzung leitet – zunächst bei Klassenlehrer oder -lehrerin, nach der Wahl beim Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Eine Sitzung kann jederzeit einberufen werden.
    Übliche Themen in den Klassenpflegschaftssitzungen sind:

– Allgemeiner Leistungs- und Entwicklungsstand – Hausaufgaben – Leistungsüberprüfungen – Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften – Schulveranstaltungen, auch außerhalb der Schule – Klassenausflüge und -fahrten – allgemeine Erziehungsfragen und -schwierigkeiten  – Klassen- und Schulfeste

 


Was die Klassenpflegschaft entscheiden kann:

  • sie wählt aus ihrer Mitte Vorsitzenden und Stellvertreter – zuständig für Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen und Vertretung der Klasseneltern in der Schulpflegschaft (= Gremium aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihrer Vertreter der Schule) sowie gegenüber der Schulleitung.
  • sie kann von der Schulleitung Informationen zu schulischen Fragen verlangen.
  • sie kann sich bei der Schulleitung beschweren.
  • sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen, in der gewählte Vertreter der Lehrkräfte, der Schüler und der Eltern über wichtige Fragen der Schule entscheiden.

Wollen Sie mehr Einfluß nehmen?

Dazu müssen Sie für den Vorsitz in der Klassenpflegschaft kandidieren. Werden Sie gewählt, brauchen Sie viel mehr Informationen.

Das Regelwerk aller Mitwirkungsorgane und ihrer Befugnisse erfahren Sie aus dem Heft des Schulministeriums „Einfach mitwirken. Elternmitwirkung in der Schule“, das die Schule für Sie bereithält. Fragen Sie nach!

Darüber hinaus sollten Sie in unserem Elternverein NRW e.V. Mitglied werden! Seit über 40 Jahren unterstützen wir Eltern landesweit bei ihrer Mitarbeit in der Schule! Und über Neuerungen wissen wir vorab Bescheid, weil wir als beim Schulministerium registrierter Verband regelmäßig schon die Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Lehrplänen zur Stellungnahme erhalten.


Auszug aus dem Schulgesetz

Schulgesetze zur Mitwirkung –Siebter Teil: Schulverfassung

1. Abschnitt

Allgemeines

2. Abschnitt

Mitwirkung in der Schule

3. Abschnitt

Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium

§ 62 Grundsätze der Mitwirkung

§ 63 Verfahren

§ 64 Wahlen

§65 Aufgaben der Schulkonferenz, §66 Zusammenstellung der Schulkonferenz §67 Teilkonferenzen, Eilentscheidungen, §68 Lehrerkonferenz, §69 Lehrerrat.

§70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz, §71 Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz, §72 Schulpflegschaft, §73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft

§74 Schülervertretung

§75 Besondere Formen der Mitwirkung

§76 Mitwirkung beim Schulträger, §77 Mitwirkung beim Schulministerium

Ebenfalls vom Schulministerium

Vorschläge für Mitwirkungsgremien zur 

Geschäftsordnung Wahlordnung

Der Elternverein NRW e.V. bietet Elternfortbildungseminare an. Sprechen Sie uns an!

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