Endlich aufgewacht
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Gegen
Frühsexualisierung und Anleitung zu sexuellem Mißbrauch durch staatliche Behörden Sexualerziehung ist wichtig,
Aufklärung ist notwendig, keine Frage. Aber so?!!! Nun werden die skandalösen
Broschüren einer Bundesbehörde (!),
der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)“, zum Thema
Sexualität endlich überprüft - eine
wurde verboten! Viele Eltern und Elternverbände, so auch der ELTERNVEREIN
NRW, haben sich schon früher heftig gegen derartige staatliche „Aufklärung“
gewehrt. Die Broschüren sind ausdrücklich für Eltern, Erzieher und Lehrkräfte
gedacht und sollen diesen Hilfen bei der Sexualerziehung von Kindern vom Säuglings-
bis zum Pubertätsalter geben. Sie werden von nordrhein-westfälischen Lehrkräften
zur Unterrichtsvorbereitung benutzt und zum Teil auch an Kinder und Jugendliche
verteilt. Etliche Textpassagen und Bilddarstellungen regen zu Straftaten gemäß
§ 176 Strafgesetzbuch („Sexueller Mißbrauch von Kindern“) an, der Kinder
bis zu 14 Jahren schützen soll. Die dort aufgeführten Taten werden mit
Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und mehr bestraft werden. Nicht nur die Schrift „Körper,
Liebe, Doktorspiele“ muß verboten werden, sondern etliche weitere Schriften
der BZgA. In diesen Broschüren werden nicht nur Gefahren sexueller Kontakte verharmlost, indem in
zigfacher Wiederholung der Eindruck erweckt wird, Kondome böten „sicheren“
Schutz vor Krankheiten und Schwangerschaften. Die Schriften fordern darüber
hinaus alle an Erziehung Beteiligte dazu auf, Kinder und Jugendliche zu aktiven
sexuellen Handlungen anzuregen und sie dabei aktiv zu unterstützen. In der
Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele, 1.
bis 3. Lebensjahr“ werden Eltern und Pflegepersonal zu Berührungen von Säuglingen
an den Geschlechtsteilen zur sexuellen Stimulierung aufgefordert. In der
Fortsetzung „Körper, Liebe, Doktorspiele, 4. bis 6. Lebensjahr“ wird als normal dargestellt, daß
Kleinkinder sich gegenseitig an den Geschlechtsorganen anfassen und deren
Dehnbarkeit und Empfindlichkeit erforschen. In der Schrift „Mona, Lisa und
Herr Hahnentritt“ und dem dazugehörigen kleinen Handlexikon, die laut
Begleitschreiben der BZgA an „die Eltern, MultiplikatorInnen und Fachkräfte
in der Arbeit mit Mädchen (und Jungen)“ helfen sollen, „auf die spannende
und herausfordernde Zeit der Pubertät
vorzubereiten“, werden den „8-
bis 12-Jährigen“ (!) in anregendem Ton sexuelle Aktivitäten ausführlich
in allen Einzelheiten beschrieben. In weiteren Broschüren und der speziell an Jugendliche
gerichteten Internetseite „Loveline-Liebeslexikon“ werden diese ausdrücklich
zum Ausprobieren aller denkbaren sexuellen Betätigungen einschließlich
SM-Praktiken aufgefordert. So werden Hemmungen und natürliche
Scham, die die Natur als Schutzmechanismen konzipiert hat, abgebaut und zerstört.
Eltern und Erziehende werden in ihrem Respekt vor der körperlichen
Unversehrtheit und Schutzbedürftigkeit von Kindern verunsichert und zu ihrer Verletzung
aufgefordert. Kleinere Kinder haben in der Regel von Natur aus ein geringes
Interesse an konkreten sexuellen Vorgängen. Keine staatliche Institution, kein
Kindergarten, erst recht nicht die Pflichtschule, hat das Recht, Kinder durch
solche „Aufklärung“ in ihrer Scham zu verletzen! Die ursprüngliche erklärte
Zielsetzung der staatlichen Aufklärungskampagne war es, Frühschwangerschaften
und sexuellen Mißbrauch zu verringern. Dieses Ziel wird mit diesen
Informationsschriften nicht nur nicht erreicht, sondern eine markant
gegenläufige Entwicklung ist klar abzulesen! Die Zahlen der
Teenagerschwangerschaften sind um zweistellige Prozentraten gestiegen, die der
Schwangerschaftsabbrüche noch stärker. Sexuelle Gewalttaten extrem
jugendlicher Täter nehmen signifikant zu.
Es
wird höchste Zeit, daß diese staatlich gesteuerten Angriffe auf die körperliche
und seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen endlich beendet werden! R. Schwarzhoff, August 2007 |
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