Endlich aufgewacht

Home Inhalt

 

Gegen Frühsexualisierung und Anleitung zu sexuellem Mißbrauch durch staatliche Behörden

Sexualerziehung ist wichtig, Aufklärung ist notwendig, keine Frage. Aber so?!!!

Nun werden die skandalösen Broschüren einer Bundesbehörde (!), der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)“, zum Thema Sexualität endlich überprüft - eine wurde verboten! Viele Eltern und Elternverbände, so auch der ELTERNVEREIN NRW, haben sich schon früher heftig gegen derartige staatliche „Aufklärung“ gewehrt. Die Broschüren sind ausdrücklich für Eltern, Erzieher und Lehrkräfte gedacht und sollen diesen Hilfen bei der Sexualerziehung von Kindern vom Säuglings- bis zum Pubertätsalter geben. Sie werden von nordrhein-westfälischen Lehrkräften zur Unterrichtsvorbereitung benutzt und zum Teil auch an Kinder und Jugendliche verteilt. Etliche Textpassagen und Bilddarstellungen regen zu Straftaten gemäß § 176 Strafgesetzbuch („Sexueller Mißbrauch von Kindern“) an, der Kinder bis zu 14 Jahren schützen soll. Die dort aufgeführten Taten werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und mehr bestraft werden.

Nicht nur die Schrift „Körper, Liebe, Doktorspiele“ muß verboten werden, sondern etliche weitere Schriften der BZgA. In diesen Broschüren werden nicht nur Gefahren sexueller Kontakte verharmlost, indem in zigfacher Wiederholung der Eindruck erweckt wird, Kondome böten „sicheren“ Schutz vor Krankheiten und Schwangerschaften. Die Schriften fordern darüber hinaus alle an Erziehung Beteiligte dazu auf, Kinder und Jugendliche zu aktiven sexuellen Handlungen anzuregen und sie dabei aktiv zu unterstützen. In der Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele, 1. bis 3. Lebensjahr“ werden Eltern und Pflegepersonal zu Berührungen von Säuglingen an den Geschlechtsteilen zur sexuellen Stimulierung aufgefordert. In der Fortsetzung „Körper, Liebe, Doktorspiele, 4. bis 6. Lebensjahr“ wird als normal dargestellt, daß Kleinkinder sich gegenseitig an den Geschlechtsorganen anfassen und deren Dehnbarkeit und Empfindlichkeit erforschen. In der Schrift „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ und dem dazugehörigen kleinen Handlexikon, die laut Begleitschreiben der BZgA an „die Eltern, MultiplikatorInnen und Fachkräfte in der Arbeit mit Mädchen (und Jungen)“ helfen sollen, „auf die spannende und herausfordernde Zeit der Pubertät vorzubereiten“, werden den „8- bis 12-Jährigen“ (!) in anregendem Ton sexuelle Aktivitäten ausführlich in allen Einzelheiten beschrieben. In weiteren Broschüren und der speziell an Jugendliche gerichteten Internetseite „Loveline-Liebeslexikon“ werden diese ausdrücklich zum Ausprobieren aller denkbaren sexuellen Betätigungen einschließlich SM-Praktiken aufgefordert.

So werden Hemmungen und natürliche Scham, die die Natur als Schutzmechanismen konzipiert hat, abgebaut und zerstört. Eltern und Erziehende werden in ihrem Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit und Schutzbedürftigkeit von Kindern verunsichert und zu ihrer Verletzung aufgefordert. Kleinere Kinder haben in der Regel von Natur aus ein geringes Interesse an konkreten sexuellen Vorgängen. Keine staatliche Institution, kein Kindergarten, erst recht nicht die Pflichtschule, hat das Recht, Kinder durch solche „Aufklärung“ in ihrer Scham zu verletzen!

Die ursprüngliche erklärte Zielsetzung der staatlichen Aufklärungskampagne war es, Frühschwangerschaften und sexuellen Mißbrauch zu verringern. Dieses Ziel wird mit diesen Informationsschriften nicht nur nicht erreicht, sondern eine markant gegenläufige Entwicklung ist klar abzulesen! Die Zahlen der Teenagerschwangerschaften sind um zweistellige Prozentraten gestiegen, die der Schwangerschaftsabbrüche noch stärker. Sexuelle Gewalttaten extrem jugendlicher Täter nehmen signifikant zu.

Es wird höchste Zeit, daß diese staatlich gesteuerten Angriffe auf die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen endlich beendet werden!

R. Schwarzhoff, August 2007


Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@elternverein-nrw.de
Copyright 2003: Elternverein Nordrhein-Westfalen e. V.
Haftungsausschluss: s. Impressum
Stand: 11.02.2012