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Sexualerziehung in der Schule: Elternrechte werden
zu oft verletzt! Der ELTERNVEREIN NRW hat sich mit einer
Petition an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gewendet.
„Eltern sollen in Zukunft ausdrücklich das Recht haben, ihre Kinder aus
wichtigem Grund von der Teilnahme am Sexualerziehungsunterricht befreien zu
lassen“, sagt die Vorsitzende Regine Schwarzhoff. Im Schulgesetz ist generell
die Möglichkeit der Befreiung von Unterrichtsveranstaltungen vorgesehen, aber
in den Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW ausdrücklich als für diesen
Unterricht ausgeschlossen aufgeführt. Nach Schulgesetz und Richtlinien sind
die Eltern „rechtzeitig“ über Ziele, Inhalte und Medien der Sexualerziehung
zu informieren. Die Schulen sollen auch mit den Eltern darüber beraten. Ein
Recht, bestimmte Inhalte oder Medien abzulehnen, haben aber die Eltern nicht.
Dabei wird davon ausgegangen, daß die schulische Sexualerziehung sowohl auf den
Entwicklungsstand der Kinder als auch auf die Wertvorstellungen der Eltern Rücksicht
nimmt. Tatsächlich aber werden diese Rücksichten nach den Beschwerden von
Eltern, die beim Elternverein NRW
eingehen, häufig verletzt, in manchen Fällen sogar die Informationsrechte
der Eltern vorsätzlich ausgehebelt. Die wenigsten Eltern können solcher Vorgehensweise
von Lehrkräften sofort wirksam begegnen. Wenn sie wissen, wann Sexualerziehung
auf dem Stundenplan steht, sehen sie oft nur die Möglichkeit, ihr Kind krankzumelden,
um es vor Unterrichtsinhalten der staatlichen Pflichtschule zu schützen, die
nicht seinem Entwicklungsstand und den ethischen und religiösen Grundwerten der
Familie entsprechen. Durch die Petition will der Elternverein NRW auf diese Mißstände hinweisen und Eltern
ein Mittel verschaffen, legal Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Der ELTERNVEREIN NRW hofft, daß sich
noch andere seiner Petition anschließen. Er hat sich schon zum Entwurf dieser
Richtlinien gegenüber der damaligen Landesregierung kritisch geäußert und
seit dem Inkrafttreten dieser Unterrichtsvorschriften wiederholt die inhaltliche
Überarbeitung gefordert. Auch die neue Landesregierung ist auf seine begründeten
Forderungen nicht eingegangen. „Schule darf sich aber nicht darauf ausruhen,
daß Kinder ohnehin vor ‚der Gesellschaft’ mit ihren Einflüssen nicht geschützt
werden können, sondern muß ihnen Orientierung und ethische Maßstäbe
vermitteln, ohne die Persönlichkeitsrechte der Kinder und das Elternrecht zu
verletzen“, fordert Schwarzhoff. Essen/Recklinghausen,
19.06.2007 Regine
Schwarzhoff T 02361 13439 |
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