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"SELBSTÄNDIGE SCHULE" -DER ELTERNVEREIN NRW IM LANDTAG
Zum Modellvorhaben "Selbständige Schule" - wir berichteten darüber bereits in den Elternbriefen Nr. 106 und 107 - sagte die Vorsitzende des Elternvereins NRW, Walburga Stürmer, bei einer Anhörung des Landtagsausschusses für Schule und Weiterbildung am 29. August 2001 in Düsseldorf:
"Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
der Elternverein NRW ist mit der Regierungskoalition und mit der Opposition darin einig, daß das Schulwesen in unserem Land durch eine Überzahl an Vorschriften eingeengt ist. Man schaue sich nur die BASS an, die Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. Sie ist über 1000 Seiten stark und enthält noch nicht einmal die geltenden Unterrichtsrichtlinien und Lehrpläne. Wünsche nach mehr Selbständigkeit sind daher nur allzu verständlich. Dennoch sind wir der Meinung, daß das Modellvorhaben "Selbständige Schule" nicht die richtige Antwort auf diese Regelungsdichte ist. ...
1. Der Begriff "Selbständige Schule" ist verwirrend. Wer kann schon gegen Selbständigkeit sein, die in Verbindung mit dem Schlagwort Dezentralisation in der öffentlichen Meinung einen hohen Stellenwert hat ? In der Regel betrifft der Nutzen der Selbständigkeit Bereiche von Leistungen im freien Angebot. Und genau das ist Schule nicht. Sie ist weitgehend eine staatliche Pflicht-Dienstleistung, der die allgemeine Schulpflicht entspricht. Darum müssen Schulen in hohem Maß gleichwertig sein und eine chancengerechte Ausbildung aller Schüler und Schülerinnen sichern. Weitgehende Selbständigkeit der einzelnen Schule und Gleichwertigkeit der Schulen schließen sich jedoch aus. Nur ein breiter Rahmen an staatlichen Vorgaben sichert diese grundsätzliche Gleichwertigkeit. Bei der Diskussion der Empfehlungen der Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" haben die Juristen nahezu einhellig die "selbständige Schule" - dort "autonome Schule" genannt - abgelehnt.
2. Von ganz entscheidender Bedeutung ist daher für das Modellvorhaben das Ausmaß der geplanten Selbständigkeit. Auskunft darüber gibt vorerst nur die vorgesehene gesetzliche Öffnungsklausel. Diese Öffnungsklausel ist weit und pauschal. Sie erfüllt nicht die Forderung, die Grenzen der Selbständigkeit zu umreißen.
Sie entspricht zudem nicht den rechtlichen Erfordernissen. Die "Öffnungsklausel" soll dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung als Ermächtigungsgrundlage dienen, um für das Modellvorhaben Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen. Solche Ermächtigungen müssen nach allgemeinen rechtsstaatlichen Erfordernissen präzise die einzelnen Vorschriften nennen, von denen abgewichen werden kann. Das ist schwierig und lästig, aber unumgänglich.
Die pauschale Öffnungsklausel läßt unbeachtet, daß die Rechte von Kindern, Eltern und Lehrern der Schulen gesichert werden müssen, die sich für eine Beteiligung an dem Modellvorhaben entscheiden. Eine an der Einzelschule überstimmte Minderheit muß Gewißheit haben, daß ihre Rechte gewahrt bleiben und die Schulzeit der Kinder während des Modellvorhabens nicht beeinträchtigt oder gar vergeudet wird.
3. Es drängt sich die Befürchtung auf, daß im Modellvorhaben die Schulzeit der Kinder zu Experimenten mißbraucht wird. Als Grund dafür nenne ich: Die Auswertung des Vorläuferprojektes "Schule & Co " ist nicht abgewartet worden. Für dieses Projekt ist die Denkschrift von 1995 "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" ebenso Grundlage wie für das jetzige Modellvorhaben. Bei "Schule & Co" wird bereits eine qualitätsorientierte Selbststeuerung und die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften erprobt. Das Projekt läuft noch bis 2002 und eine Evaluation liegt bisher nicht vor. Wir meinen, dieses Projekt reicht aus, um Neuerungen aus der Denkschrift zu testen. Wir warnen vor Maßlosigkeit bei Reformvorhaben. Sie hat schon manchen Schaden angerichtet. Man denke nur an Ganzwortmethode, an Mengenlehre oder an das inzwischen aufgegebene Prinzip der Gleichwertigkeit aller Fächer in der Oberstufe der Gymnasien.
4. Wir vermissen beim Modellvorhaben in den bis heute vorliegenden Papieren als vorrangiges Ziel die Qualitätsverbesserung von Schülerleistungen und Schülerverhalten. Nach den Ergebnissen von TIMSS und BIJU gehört Qualitätsverbesserung von Schule in NRW an die erste Stelle, nicht bloß Qualitätssicherung. Auf einer Veranstaltung der SPD in Hamm am 28.6.2001 hat Staatssekretär Dr. Meyer-Hesemann aus dem Schulministerium eingeräumt, daß es Belege für die Überlegenheit selbständiger Schulen bisher nicht gebe. Eine inhaltlich ähnliche Auskunft erhielt ich am 5. April dieses Jahres in der Auftaktveranstaltung zum Modellvorhaben "Selbständige Schule" in Düsseldorf vom Leiter des Lise-Meitner-Gymnasiums in Leverkusen, Herrn Löw. Seine Schule nimmt teil am Projekt "Schule & Co". Auch Herr Löw konnte bisher keine verbesserte Qualität des Unterrichts feststellen. Meine Damen und Herren, was aber erwarten Eltern, Industrie und Handwerk von solchen aufwendigen Modellvorhaben ? Doch wohl in erster Linie einen verbesserten Unterricht!
5. Wir halten das Modellvorhaben "Selbständige Schule" zum jetzigen Zeitpunkt für unangebracht. Fest steht, daß das Modellvorhaben viel Zeit und Kraft von Schulleitern und Lehrern bindet - sowohl durch die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen als auch durch die Planungs- und Koordinierungsarbeiten, die später von Evaluationsarbeiten abgelöst werden. ... Hinzu kommt, daß an Hauptschulen und Berufskollegs viele Stellen nicht mehr besetzbar sind und generell in etlichen Fächern ein Mangel an geeigneten Fachlehrern besteht. Warum beginnt man ein so arbeitsaufwendiges Modellvorhaben zu einem solch ungünstigen Zeitpunkt und wartet nicht, bis die Engpässe bei der Lehrerversorgung behoben sind ?
6. Nicht nur Probleme bei der Lehrerversorgung, auch Geldmangel steht dem Modellvorhaben entgegen. Im Februar 2001 hat sich der Landtag in einer aktuellen Stunde mit Schulbauten beschäftigt und übereinstimmend den maroden Bauzustand vieler Schulen beklagt. Ursächlich sind fehlende Mittel der Kommunen und unzureichende finanzielle Unterstützung des Landes. Ein reparaturbedürftiges Lernumfeld belastet die Einsatzbereitschaft der Lehrer, die Lernbereitschaft der Kinder und die Wirksamkeit erzieherischer Maßnahmen. Wir meinen, die Sanierung der Schulbauten hat Priorität vor Modellversuchen, die Land und Kommunen mit zusätzlichen Ausgaben belasten.
7. Das Modellvorhaben ist nicht ausgereift. Und hier möchte ich mich der Kritik von Herrn Schumacher vom Landkreistag NW anschließen: Beispielsweise sei das Arbeitsfeld 1 "Personalbewirtschaftung" betrachtet. Die einzelne Schule soll schrittweise über "Stellen , Planstellen sowie über ein Personalmittelbudget" verfügen, heißt es in der Projektbeschreibung. Für diesen Bereich gelten Beamtenrecht und Recht des Öffentlichen Dienstes. Sollen Schulleiter sich für die relativ wenigen Bediensteten an ihrer Schule in ein Gewirr von Vorschriften einarbeiten, das bisher von Schulverwaltungsbehörden für eine Vielzahl von Bediensteten mit Unterstützung von Juristen gehandhabt worden ist ? Mit schulscharfen Einstellungen wird doch bereits jetzt den Belangen der einzelnen Schulen Rechnung getragen, ohne ihnen das gesamte Personalwesen aufzubürden. Und wie soll ein gerechter Ausgleich bei der Lehrerversorgung unter den attraktiven und den weniger attraktiven Schulen angesichts des bereits bestehenden und noch vermehrt bevorstehenden Lehrermangels hergestellt werden, wenn Schulen allein für die Neueinstellungen verantwortlich sind ?
8. Wir halten das in der Ausschreibung vorgesehene Verfahren für nicht fair. Für eine sorgfältige Abwägung des Für und Wider wird zu wenig Zeit gewährt. Die Frist für die Bewerbung der Schulträger ist mit dem Termin 15. 11. 2001 zu kurz. Die an einer Teilnahme interessierten Schulen brauchen ihr Schulprogramm und den Begleitbericht zwar erst bis zum 31.12. 2001 vorzulegen, aber die Entscheidung über die Teilnahme muß vor dem 15.11. gefällt sein. Die kommunalen Räte, vor allem aber die Mitwirkungsgremien in den Schulen, die nach Schuljahrsbeginn neu gewählt werden, geraten unter erheblichen, sachlich nicht vertretbaren Zeitdruck. ...
Ich fasse meine Ausführungen zusammen: Aus allen diesen schwerwiegenden Gründen lehnt der Elternverein NRW das Modellvorhaben "Selbständige Schule" ab. Denn auch und gerade hier gilt, was wir schon oft gesagt haben, Kinder haben ihre Schulzeit nur einmal zur Verfügung und Fehler in der schulischen Ausbildung sind kaum korrigierbar! "
NOCH MODELLVORHABEN "SELBSTÄNDIGE SCHULE" - WAS ANDERE ELTERNVERBÄNDE MEINEN
Elternrat Hauptschulen NRW e. V. "... zu Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung: Wir halten die Freiheit, die Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen für die Unterrichtsgestaltung bereits heute haben, für gut, aber auch für ausreichend. Die Lehrkräfte unterrichten Lernbereiche, sie können Projekte durchführen, sie organisieren die Berufsvorbereitung und die Praktika mit Vor- und Nachbereitung. Sie haben viele Möglichkeiten für einen aktuellen und fördernden Unterricht. Wir sehen keine Notwendigkeit für ein Abweichen von schulrechtlichen Vorschriften zugunsten weiterer Freiräume. Wichtig ist uns vielmehr, daß alle Hauptschulen auf die in entsprechenden KMK-Vorgaben festgelegten Standards nachdrücklich hingewiesen werden und die Schulaufsicht die Bemühungen um das Erreichen dieser Standards auch überprüft. ..."
Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. "... Allerdings kommt die vorliegende Projektskizze einer Reform des NRW-Schulsystems nahe, so dass wir der Ansicht sind, dass dieser Versuch mit größtem Feingefühl durchgeführt werden muss. Vorab müssen einige verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die verhindern, dass Bildung in die Beliebigkeit der einzelnen Schule abgleiten kann. Ihre Qualität darf künftig nicht von der Zufälligkeit des Wohnortes und der evt. freien Aufnahmekapazitäten einzelner Schulen abhängen. ... "
Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V. "... Dieser Vergleich des Projektes "Schule & Co" mit der Schulwirklichkeit an vielen Schulen zeigt, daß zahlreiche Gymnasien die in den letzten Jahren eröffneten Freiräume bei weitem noch nicht ausschöpfen. Daher ist es für die Landeselternschaft unverständlich, warum nun ein neuer Schulversuch begonnen wird, ohne die Evaluation des Projektes "Schule & Co" abzuwarten, um dann auf dieser gesicherten Grundlage die positiven Erfahrungen zunächst auf breiter Basis weiterzugeben, wie auch andere Schulen vor den erkannten Fehlentwicklungen zu bewahren. Die noch ausstehende Evaluation von "Schule & Co" könnte Notwendigkeit und Umfang der im Modellvorhaben vorgesehenen Öffnungsklausel für eine breite Schulöffentlichkeit belegen. ... "
(Aussagen entnommen aus Zuschriften an den Landtag zur Anhörung am 29.8.2001) ___________________________________________________________________________
Und so werden Mitwirkungsgremien überrumpelt :
In der Ausschreibung heißt es: "Die für den Abschluß der Kooperationsvereinbarung und Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Mehrheitsbeschlüsse sind bei der Bewerbung noch nicht erforderlich" (Ausschreibung S. 2).
Dazu der Elternverein NRW in seiner schriftlichen Stellungnahme an den Landtag:" Die Mehrheitsentscheidungen in den Räten und die qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in den Schulkonferenzen sollen für die Bewerbung nicht nötig sein, sondern erst dann gefordert werden, wenn das MSWF den Schulträger mit seinen Schulen für das Modellvorhaben ausgewählt hat und Kooperationsvereinbarungen zu schließen sind. Auf diese Weise wird eine Situation herbeigeführt, die in den entscheidenden Gremien bei den Kommunen und bei den Schulen ablehnende Beschlüsse aufgrund sachlicher Einwendungen nahezu unmöglich macht". ___________________________________________________________________________ MODELLVORHABEN "SELBSTSTÄNDIGE SCHULE":Leverkusen beteiligt sich nicht am ModellvorhabenDie Stadt Leverkusen hat mit etlichen
Schulen am Vorläuferprojekte "Schule &
Co" teilgenommen. Diesen Schulen ist im Gegensatz zu den
Neulingen gestattet, im Modellvorhaben ohne Vorlaufphase von zwei Jahren
sogleich in alle Arbeitsfelder einzusteigen. Außerdem ist vorgesehen, daß die
Schulen ihre Erfahrungen aus dem Vorläuferprojekt an die Schulen des
Modellvorhabens in der Region weitergeben. Der Rat der Stadt Leverkusen hat nun
am 18.03.2002 mit 34 gegen 20 Stimmen eine Mitwirkung im Modellvorhaben
"Selbständige Schule" abgelehnt. Bei der Bewertung des
Modellvorhabens waren offensichtlich negative Erfahrungen mit dem
Vorläuferprojekt ausschlaggebend. Elternverein
Nordrhein-Westfalen e. V.
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