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ogts2003 |
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Statement zur öffentlichen Anhörung am 9. Juli 2003 im Landtag zum Thema "Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung - eine zukunftsfähige Antwort auf die Bildungsmisere?" I. Zur zentralen Frage dieser Anhörung erklärt der Elternverein NRW: Trotz der Finanzspritze aus Berlin und des riesigen Medien-Echos seit mehr als einem Jahr - weder Ganztagsschulen noch Ganztagsbetreuung sind eine zukunftsfähige Antwort auf die schlechten PISA-Ergebnisse! Ob die unterschiedlichen Betriebsformen einer Schule - Ganztagsbetrieb, Ganztagsbetreuung, Halbtagsbetrieb - auf die Qualität der Schülerleistungen Einfluß haben, ist in unserem Land bisher nicht untersucht worden. Zusätzliche Unterrichtsstunden bieten auch die echten Ganztagsschulen nicht, die einen Zuschlag von 20 % an Lehrerstellen erhalten. NRW, das im Vergleich mit anderen Bundesländern die meisten Ganztagsschulen aufweist, hat beim Leistungsvergleich der Länder damit keine Punkte geholt. Zwar haben Sieger der PISA-Studie wie Finnland und Schweden Ganztagsschulen, aber Länder in der Verlierer-Gruppe wie Griechenland und Luxemburg haben sie auch. Ganztagsschulen - und auch Ganztagsbetreuung - sind für viele Kinder notwendig. Das bestreiten wir nicht. Niemand aber darf die Augen davor verschließen, daß diese Einrichtungen in erster Linie den Eltern helfen. Eltern sind für das Wohl ihres Kindes vorrangig verantwortlich. Sie aber müssen oder wollen sonstigen Aufgaben nachgehen. Ganztagsbetrieb hilft in der Regel den Kindern n i c h t . Das gilt ganz besonders für die Grundschüler. Wie der bekannte Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Johannes Pechstein erst kürzlich in der FAZ schrieb, bekommt den Kindern der Individualschutz im Lebensraum Familie am besten, allerdings in abnehmendem Maß bis zum Alter von 12 Jahren. Fremdbetreuung und Einordnung in eine Gruppe bewirken für Kinder Stress. Schwedische Ärzte haben schon vor langem in eingehenden Untersuchungen eine nach Alter gestaffelte Höchstbelastung für Kinder ermittelt. Für sieben Jahre alte Kinder beginnt ihre Tabelle mit 3 Stunden. Das bedeutet: die Grundschule am Vormittag füllt diese Zeit bereits aus. Jede weitere schulische Betreuungsmaßnahme nimmt dem Kind Kräfte, die dem Lernen verloren gehen. Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung sind Notmaßmahmen - mit im Einzelfall unterschiedlichen Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
II. Auf die Fragen 2 und 3 im Fragenkatalog ist eindeutig zu sagen, daß das Projekt "Offene Ganztagsgrundschule" den Standards einer echten Ganztagsschule nicht genügen kann. Die Gründe sind folgende:
Aus diesen Gründen ist die Bezeichnung "Offene Ganztags s c h u l e" zu recht als "Mogelpackung" bezeichnet worden.
III. Zu Frage 7 über die Finanzbeziehungen meinen wir: Die bereits durch verschiedene Maßnahmen im schulischen Bereich vermehrt eingetretene Verquickung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommune ist als verfehlt anzusehen. Als Beispiele seien die Zuschüsse für "Schule von 8 bis eins", "13 plus" und "Selbständige Schule" genannt. Nach Art. 7 des Grundgesetzes ist Schule eine staatliche Aufgabe. Deshalb muß das Land die vollen Kosten für alle schulischen Maßnahmen übernehmen und kann diese nicht teilweise auf die Kommunen abwälzen und sich auch noch Kürzungen mit Rücksicht auf seine Haushaltslage vorbehalten. Deshalb keine weiterer Verflechtungen! Und eine klare Trennung der Finanzverantwortung zwischen Land und Kommunen!
IV. In Frage 10 wird die Kooperation von Schule und Jugendhilfe angesprochen. Diese Kooperation birgt Probleme. Betreuung gehört in den Bereich der Jugendhilfe. Dort gilt das Prinzip der Subsidiarität. Das heißt, die öffentliche Hand tritt erst und nur soweit ein, wie freie Träger die Aufgaben nicht übernehmen. In unserer pluralen Gesellschaft bestehen freie Träger unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung, beispielsweise die Caritas und die AWO. Die Auswahl obliegt den Eltern für ihre Kinder. Bei der Kooperation von Schulen mit freien Trägern haben Eltern keine Auswahl mehr, es sei denn, ihr Kind wechselte die Schule. Hier rückt staatlicher Dirigismus an die Stelle von Elternwahlrecht. Dies führt nicht nur zu mehr staatlicher "Lufthoheit über Kinderbetten". Dies kann im Einzelfall sogar zu einer den Eltern wertfremden, nicht-staatlichen "Lufthoheit" führen. Daher ist dem Vorhaben schärfstens zu widersprechen, ab dem Jahr 2007 alle anderen Betreuungsmaßnahmen freier Träger in OGTS aufgehen zu lassen. Aus dem gleichen Grund dürfen Kommunen nicht die Befugnis erhalten, die Teilnahme am offenen Ganztagsbetrieb einer Schule für alle Schüler verpflichtend zu machen.
V. Nicht nur wegen der Pluralität von Wertvorstellungen, auch um der Betreuung der Kinder willen dürfen die bestehenden, bewährten Tageseinrichtungen für Kinder nicht verschwinden. Sie sind besser geeignet, Kindern eine fehlende häusliche Geborgenheit über Tag zu ersetzen als die echten Ganztagsschulen oder die geplanten OGTS. Ihre Öffnungszeiten sind länger, nämlich von 7.00 Uhr morgens bis 18 Uhr abends, ebenfalls an schulfreien Tagen und in den Schulferien. Eine Hortgruppe besteht aus 20 Kindern und wird von zwei fest angestellten Fachkräften betreut. Diese Bedingungen ermöglichen eine qualifizierte und zugleich beständige persönliche Betreuung. Die Beiträge der Eltern richten sich nach deren Einkommen und sind ohne Einfluß auf die Qualifikation der Betreuer.
VI. Abschließend sei wiederholt: Wir brauchen dringend eine Verbesserung der Schülerleistungen. Dazu verhilft uns nicht die geplante OGTS, sondern zuerst und vor allem mehr und besserer Unterricht!
45136 Essen, den 7. Juli 2003 Walburga Stürmer, Landesvorsitzende |
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