Stellungnahme zu Politik

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Entwurf Lehrplan Politik/Wirtschaft

für das Gymnasium – Sekundarstufe I in NRW

Stand 11. Mai 2007

Einleitend wird im Abschnitt 2 des Lehrplanentwurfes als Leitperspektive für den Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft die „Entwicklung allgemeiner politischer Mündigkeit“ angegeben. Anschließend heißt es: „Sie ermöglicht vertieftes Verstehen wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie ökonomisch geprägter Lebenssituationen und Handlungsfelder unter der Leitmaxime des mündigen Wirtschaftsbürgers“. Diese Aussagen wie auch die folgende Aufgliederung der Ziele (2.2) verdeutlichen, daß im Fach Politik/Wirtschaft diese beiden Fachbereiche ineinander verwoben werden. Richtig ist, daß im Jahr 2004 mit der „Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung“ den seit langem gärenden Forderungen Rechnung getragen wurde, den Fachbereich Wirtschaft generell in den Schulunterricht einzubeziehen. Richtig ist auch, daß der Fächerkanon der Schulen nicht unbegrenzt erweitert werden kann. Dennoch halten wir es nicht für die angemessene Lösung, wirtschaftliche Grundbildung so in das gesellschaftswis­senschaftliche Aufgabenfeld einzubringen, daß diese fächerverbindend und problemorientiert mit dem Politikunterricht verschmolzen wird.

Bereits in unserer Stellungnahme zur „Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung“ haben wir Einwendungen gegen die Vernetzung komplexer ökonomischer Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen im gesellschaftswissenschaftlichen Feld erhoben. Nach dem Lehrplan­entwurf soll der Unterricht „exemplarisch ökonomisches Orientierungswissen“ vermitteln. Exemplarisches ökonomisches Orientierungswissen ist jedoch nicht ausreichend, um bei den jungen Menschen die nötige Sachkompetenz für Urteils- und Handlungskompetenz in wirt­schaftlichen Fragen aufzubauen. Dazu bedarf es eines klar sachlich strukturierten wirtschaft­lichen Grundwissens, wie es die vorgesehenen Inhaltsfelder mit ihren Schwerpunkten nicht bieten. Zu befürchten ist, daß der Unterricht nach diesem Lehrplan statt einer ökonomischen Grundbildung ein diffuses Teilwissen zur Folge haben und Wirtschaft nur durch eine politi­sche Brille gesehen wird.

Auch der Teil der politischen Bildung leidet weiterhin an einem Mangel des zu vermittelnden Sachwissens, um Sachkompetenz zu erreichen. Das erste aufgeführte Inhaltsfeld wird „Siche­rung und Weiterentwicklung der Demokratie“ genannt. Seine Schwerpunkte sind:

-          Beziehungen zwischen Politik und Lebenswelt: Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Stadt

-          Formen politischer Beteiligung, Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen.

Wo bleibt dabei die angemessene Umsetzung von Art. 11 Landesverfassung NRW? Nach der Landesverfassung ist Staatsbürgerkunde Lehrgegenstand und staatsbürgerliche Erziehung verpflichtende Aufgabe. Staatsbürgerkunde steht dabei voran und bedeutet, daß Kenntnisse zu vermitteln sind über unsere Demokratie, Kenntnisse über die demokratischen Strukturen in Kommune, Land, Bund und Europa. Es bestehen nicht lediglich „Beziehungen zwischen Politik und Lebenswelt“, sondern gefügte, demokratisch legitimierte Ordnungen. Schule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler erst einmal zur Annahme dieser Ordnungen hinzuführen, ehe man sich mit „Weiterentwicklung“ beschäftigen sollte.

Zusammenfassend ist festzustellen: Ja zu Politik und Ja zu Wirtschaft als Fächer in der Sekundarstufe I des Gymnasiums, aber nicht mit einem Lehrplan nach dem vorgelegten Entwurf.

Essen / Recklinghausen, den 10.06.2007

Regine Schwarzhoff

Landesvorsitzende

 

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Stand: 20. Juni 2007