Stellungnahme zu Geschichte

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Entwurf Lehrplan Geschichte

für das Gymnasium - Sekundarstufe I  in NRW

Stand 11. Mai 2007

Das Fach Geschichte soll „die Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins för­dern“ (2.2). Dieses Ziel ist sehr zu begrüßen. Geschichtsbewußtsein ist ein wichtiges Bil­dungsgut, das die Persönlichkeit eines Menschen und seine Handlungskompetenz stützen kann.

In den Erläuterungen zur Entwicklung des Geschichtsbewußtseins werden als Unterziele zu­treffend die Fähigkeiten genannt, Ereignisse grob chronologisch einzuordnen und real und fiktiv zu unterscheiden. Nicht zustimmen können wir der weiteren generellen Aussage, daß die Darstellung von Geschichte „Fragen folgt, die aus der Gegenwart an die Vergangenheit gestellt werden und damit von jeweiligen Interessen abhängig sind.“ Gewiß gibt es derartige interessengeleitete Darstellungen, aber sie sind nicht die Regel. Vielmehr haben sich unzäh­lige fähige Historiker bemüht, die Faktenlage historischer Geschehnisse genau zu ermitteln und korrekt darzustellen.

Der Vorspann zum Unterricht im Fach Geschichte (2.) und der Abschnitt „Kompetenzent­wicklung und Lernprogression“ (3.) sind viel zu lang und schwülstig, um Hilfestellung für einen ansprechenden Geschichtsunterricht zu bieten.

Im Abschnitt 4. finden sich konkretere Angaben zu Kompetenzen, Inhaltsfeldern und Schwerpunkten. Bedauerlich ist, daß auch der Kernlehrplan Geschichte in das Kompetenzra­ster: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz ge­preßt wird, obwohl im Fach Geschichte für Handlungskompetenz kaum Raum ist. Geschichte ist Gewesenes, das zwar weiter in die Gegenwart und Zukunft hineinwirkt, sich aber einer Gestaltung entzieht. Das angestrebte Geschichtsbewußtsein bedarf geschichtlicher Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz. Kompetenz zum Handeln jedoch gehört nicht dazu, son­dern in den Bereich von Politik und ist nicht mehr dem Fach Geschichte zuzuordnen.

 

Sachkompetenz und Methodenkompetenz (ebenfalls Urteils- und Handlungskompetenz) sind aufgegliedert nach den Jahrgangsstufen 5/6 und 7-9. Sie sind zu sehr spezialisiert und enthal­ten auch überflüssige Allgemeinplätze wie z.B. bei Sachkompetenz für 5/6 „charakterisieren den historischen Raum als menschlichen Handlungsraum in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ oder „benutzen zutreffende Zeit- und Ortsangaben“. Die Methodenkompetenz in 5/6 wird eingeleitet mit: „nutzen das Geschichtsbuch als schriftliches Medium der historischen Information und deutenden Darstellung“. Dies kann ersatzlos gestrichen werden! Bei der Sachkompetenz für 7-9 fehlt hingegen zu Beginn eine wesentliche Kompetenz, nämlich „kennen moderne naturwissenschaftliche Forschungsmethoden wie z.B. der Radio-Carbon-Methode“. Scharf abzulehnen ist, daß als Kompetenz gefordert wird: „wissen, dass es sich bei der Darstellung von Geschichte um eine Deutung handelt“. Dies ist nicht nur als Generalisierung falsch, sondern widerspricht auch der geforderten Kompetenz, „real“ und „fiktiv“ zu unter­scheiden. Fraglos gibt es historische Darstellungen, die nur auf Vermutungen aufgebaut sind. In großer Zahl führen sie jedoch absolut gesicherte historische Fakten auf. Die sportlichen Wettkämpfe im antiken Griechenland sind ebenso wenig eine Deutung wie die Ermordung Cäsars.

Wichtig für die Sachkompetenz sind die Inhaltsfelder. Einführend werden für die Inhaltsfelder folgende Aufgaben herausgestellt:

1.      hinreichende Betrachtung der Nationalgeschichte

2.      sehr früh Berücksichtigung der europäischen Perspektive

3.      Aufgreifen zentraler Aspekte der Weltgeschichte.

Die Aufgaben sind zu begrüßen, die Umsetzung ist jedoch durch die Auflistung obligatori­scher Inhaltsfelder erheblich eingegrenzt. Trotz der geringen Stundenzahl für das Fach Ge­schichte in der Sekundarstufe I des Gymnasiums muß eine grobe, aber durchgängige Chro­nologie der Vergangenheit vermittelt werden, die keine Löcher aufweisen darf. Notfalls muß der Zeitraum nach dem Zweiten Weltkrieg dem Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe vorbehalten bleiben. 

So klafft zwischen dem Inhaltsfeld „Was Menschen im Altertum voneinander wußten“ - über dessen Bedeutsamkeit man durchaus anderer Meinung sein kann  - und dem Inhaltsfeld „Eu­ropa im Mittelalter“ ein Loch, das nicht vertretbar ist. Als Teil unserer Nationalgeschichte ist die Behandlung von Kelten und Germanen auf dem Boden des heutigen Deutschland ebenso unerläßlich wie die der Völkerwanderung.

Das Schwerpunktthema „Reichsbildung in Westeuropa nach der Völkerwanderung“ im In­haltsfeld „Europa im Mittelalter“ ist zu schwammig formuliert. Es müssen sowohl Karl der Große als auch die Gründung und Entwicklung des ersten deutschen Reiches unter Heinrich I., den nachfolgenden Sachsen-, Salier- und Hohenstaufenkaisern behandelt werden.

Im Inhaltsfeld „Neue Welten und neue Horizonte“ heißt ein Schwerpunkt „Renaissance, Hu­manismus und Reformation“. Es geht nicht an, daß der verheerende 30jährige Krieg auf deut­schem Boden mit seinen weitreichenden - auch politischen Folgen - unter „Reformation“ ver­steckt und damit möglicherweise ausgeblendet wird.

Im Inhaltsfeld „Europa wandelt sich“ entsteht bei den Schülern ein falsches Bild, wenn im Anschluß an die französische Revolution die Revolution 1848/49 behandelt werden soll. Da­zwischen wirkte Napoleon und ereignete sich der erste wirklich europäische Friedenskongreß, der Wiener Kongreß. Das kann nicht ausgespart werden. Wenn „eine hinreichende Betrach­tung der Nationalgeschichte“ geplant ist, dann darf auch der Blick auf die Entwicklung Preu­ßens als Motor der deutschen Einigung und der Gründung des zweiten deutschen Reiches nicht fehlen.

Beim Schwerpunkt „Merkmale des Ersten Weltkrieges“ im Inhaltsfeld „Imperialismus und Erster Weltkrieg“ müssen die Gründe des Ausbruches und das Ende des Krieges mit dem Vertrag von Versailles vermittelt werden, um den weiteren Ablauf der Geschehnisse ver­ständlich zu machen.

Zusammenfassung: Es ist richtig und begrüßenswert, daß auch die kulturellen Ereignisse und Entwicklungen zu Schwerpunkten in Inhaltsbereichen des Geschichtsunterrichts erklärt wer­den und kriegerische Geschehnisse mehr in den Hintergrund treten. Diese Zielsetzung darf jedoch nicht dazu führen, daß den Schülerinnen und Schülern eine Fehldeutungen begünsti­gende Chronologie geschichtlicher Abläufe vermittelt wird. So nötig Hinweise auf Interessen und Deutungen im Geschichtsunterricht sind, so kann doch nicht hingenommen werden, daß die historischen Fakten in den Hintergrund rücken. Die Lehrplanverantwortlichen sollten vermeiden, sich selbst dem Ideologieverdacht auszusetzen. Wir fordern daher eine Überar­beitung des vorliegenden Kernlehrplanentwurfes.

Essen/Recklinghausen, den 8. Juni 2007

Regine Schwarzhoff

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Stand: 20. Juni 2007