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für das Gymnasium -
Sekundarstufe I in NRW Stand 11. Mai 2007 Wer den
Lehrplanentwurf Erdkunde für die Sekundarstufe I des achtjährigen Gymnasiums
liest, reibt sich die Augen. Er findet darin nicht das Gerüst für einen
lebendigen Geographie-Unterricht, der die Schüler zu den Kompetenzen führt,
die sie brauchen, um einen angemessenen Platz in unserer Gesellschaft zu
erreichen. Der Lehrplan ist übertheoretisch. Er stammt von einem oder mehreren
grünen Tischen - ohne Bezug zur Wirklichkeit in den Klassen 10- bis 16jähriger
Schülerinnen und Schüler. Zu erwarten steht, daß eine Vielzahl qualifizierter
Fachlehrer diesen Kernlehrplan bald beiseitelegen wird. Als zentrale
Aufgabe des Faches wird „die Vermittlung einer raumbezogenen Handlungskompetenz“
angegeben. Die dazu aufgeführten Einzelkompetenzen Sachkompetenz, Methodenkompetenz,
Urteilskompetenz und Handlungskompetenz sind gutzuheißen, nicht jedoch ihre
sprachliche Darstellung und Ausdifferenzierung. 1.
Sachkompetenz Die
Sachkompetenz ist die grundlegende Kompetenz für das Fach Erdkunde. Ihr wird im
Lehrplanentwurf nicht die wichtige Rolle eingeräumt, die ihr zukommt. Ohne
ausreichende Sachkompetenz sind Urteils- und Handlungskompetenz bedenklich -
sowohl für denjenigen, der sie einsetzt, als auch für viele andere, die Folgen
eines Handelns ohne Sachkompetenz zu tragen haben. Zur
Sachkompetenz in Erdkunde gehört die Länderkunde. In den 70er Jahren hat die Länderkunde
ihren bis dahin beherrschenden Platz in den Lehrplänen für Erdkunde verloren.
Ein themenbezogenes Raster ist an die Stelle getreten. Länderkunde ist jedoch
weiterhin ein wichtiger Teil allgemeiner Bildung und muß - erst recht im
Rahmen der Europäisierung und Globalisierung - in den Lehrplänen Erdkunde
angemessen berücksichtigt werden. Länder spielen als Bezugsrahmen eine
unverzichtbare Rolle in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Niemand fährt zum
Urlaub in einen „Erholungsraum“, sondern in das Gebiet eines bestimmten
Landes. Die
Einbeziehung von Länderkunde ist auch für den vorliegenden Lehrplan zu
fordern. Es kann nicht lediglich für die bis zum Ende der Klassen 5 und 6 zu
erwerbende Sachkompetenz einleitend heißen: (die Schülerinnen und Schüler)
„verfügen zudem am Ende der Doppeljahrgangsstufe 5/6 über ein auf die
topographischen Verflechtungen ? Orientierungswissen
zum Bezugsraum Deutschland und Europa“, wobei der Halbsatz schon aus sich
heraus sprachlich nicht verständlich ist. Was heißt „Orientierungswissen“?
Ist damit gemeint, daß die Schüler wissen, welche Länder wo an Deutschland
grenzen und welche Länder zu Europa zählen? Grundschüler werden dies wissen.
Es besteht aber kein Grund anzunehmen, daß sie darüber hinaus aus der
Grundschule ein ausreichendes Grundwissen über Deutschland und Europa
mitbringen. Mangelnde Beachtung der Länderkunde findet sich auch bei den
Kompetenzen für die Jahrgangsstufen 7 bis 9. Europa und die Welt werden für
die Klassen 7 bis 9 nur im ersten Unterpunkt zur Sachkompetenz erwähnt, der wie
folgt lautet: „Die Schülerinnen und Schüler verwenden thematische
Ordnungsraster unterschiedlicher Maßstabsebenen als Grundlage zur Orientierung
in Europa und weltweit“. Es reicht in der heutigen Zeit nicht aus, sich über
die Lage fremder Länder auf Atlanten orientieren zu können. Vielmehr ist am
Ende der Jahrgangsstufe 9 ein Grundwissen über die Länder auf der Erde
erforderlich, um an der gesellschaftlichen Kommunikation teilhaben zu können. (Die Schülerinnen
und Schüler) Ÿ
verfügen über grundlegende
themenbezogene Orientierungsraster zur Verortung unterschiedlich strukturierter
Wirtschaftsräume ( für Jahrgangsstufe 5/6) Ÿ
wenden ihre Kenntnisse über
ausgewählte physisch-geographische Strukturen der Erde (Oberflächenform,
Geotonik, Klima,Vegetation, Böden, Landschaftszonen) an, um sowohl die
Wechselwirkungen innerhalb geoökologischer Kreisläufe als auch deren Einfluss
auf die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen der Menschen zu erklären (für
Jahrgangsstufe 7 bis 9), Ÿ
erörtern unter Berücksichtigung
der jeweiligen idiographischen Gegebenheiten die mit Eingriffen von Menschen in
bestehende Strukturen verbundenen Chancen und Risiken und wenden Konzepte für
eine zukunftsfähige Gestaltung von Räumen an (Jahrgangsstufen 7 bis 9). 1.Zusammenleben in unterschiedlich strukturierten Siedlungen, 2.Arbeit und Versorgung in Agrar- und Industrieräumen unterschiedlicher Ausstattung 3.Auswirkungen
von Freizeitgestaltung auf Erholungsräume und deren naturgeographische Gefüge. Für die Klassen 7 bis 9 sind fünf Inhaltsfelder obligatorisch: 4. Naturbedingte und anthropogen bedingte Gefährdungen von Lebensräumen 5. Leben und Wirtschaften in verschiedenen Landschaftszonen 6. Innerstaatliche und globale räumliche Disparitäten als Herausforderung 7. Wachstum und Verteilung der Weltbevölkerung als globales Problem 8. Wandel
wirtschaftsräumlicher und politischer Strukturen unter dem Einfluß der
Globalisierung. Mit den
genannten Inhalten werden wichtige Themenbereiche des Faches Erdkunde nicht
abgedeckt. Wo bleibt z.B. die Vermittlung notwendiger Fakten über den Planeten
Erde im Raum, über Gelände- und Meeresstrukturen, über die
Entstehungsbedingungen von Luft- und Meeresströmungen, von Niederschlägen und
Temperaturen, Klima und Wetter, über Wasserwege und den inzwischen gefährdeten
Wasserhaushalt ? Im übrigen ist es fachwissenschaftlich nicht haltbar, in einem
Schwerpunkt im 4. Inhaltsfeld Erdbeben und Hurricans nebeneinander zu behandeln,
nur weil beide für Menschen sehr gefährlich sein können. Die Phänomene haben
sehr unterschiedliche Entstehungsbedingungen und werden auf diese Weise völlig
aus ihrem geographischen Zusammenhang gerissen. 3.
Urteilskompetenz und Handlungskompetenz Die Angaben
zu Urteilskompetenz und Handlungskompetenz sind zu recht für die Klassen 5 und
6 sehr kurz gehalten. Wenn aber für die Klassen 7 bis 9 die Präsentation der
Arbeitsergebnisse als Fall von Methodenkompetenz betrachtet wird, dann kann dies
bei den jüngeren Schülern nicht zur Handlungskompetenz gezogen werden. Damit
muß eine der beiden genannten Handlungskompetenzen auch noch entfallen.
Offensichtlich ist es den Lehrplanverfassern schwergefallen, Urteilskompetenzen
für die Klassen 7 bis 9 aufzulisten. Sie haben diese Kompetenz spitzfindig in
10 Unterkompetenzen unterteilt, von denen sich manche nur in Nuancen
unterscheiden. Richtig ist sicher, daß die Schüler lernen müssen, auch ihr
eigenes raumbezogenes Verhalten kritisch zu bedenken. Begrüßt wird, daß unter
der Handlungskompetenz aufgeführt ist: Schülerinnen und Schüler „handeln im
Sinne nachhaltigen Wirtschaftens im Schulalltag ökologisch verantwortungsbewußt“. Zusammenfassend
ist zu sagen, daß der Lehrplanentwurf den durchaus nötigen Schwerpunkt Ökologie
überbetont und Fachwissen über raumbezogene Gegebenheiten zu wenig berücksichtigt.
Das Fach heißt Erdkunde
oder Geographie
(von griech. graphein = schreiben, beschreiben) und verlangt vor allem
ein Grundwissen über unsere Welt. Wir fordern eine entsprechende Überarbeitung. Essen/Recklinghausen,
den 8. Juni 2007 Regine
Schwarzhoff Landesvorsitzende |
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