Lehrplanänderung Sport Sek. I

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Lehrpläne Sport für
Hauptschule, Realschule, Gymnasium (Sek. I) und Gesamtschule (Sek. I)

 

 28. 4. 2001

An die
Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung
Frau Gabriele Behler
Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

 

Betr.: Lehrpläne Sport für Hauptschule, Realschule, Gymnasium (Sek I) und Gesamtschule (Sek I)
hier: Beteiligung nach § 16 SchMG

Sehr geehrte Frau Ministerin Behler,

uns war es diesmal leider nicht möglich, innerhalb der gesetzten Frist zu den Lehrplänen Sport für Hauptschule und Realschule sowie für die Sekundarstufen I von Gymnasium und Gesamtschule Stellung zu nehmen. Obwohl verspätet, möchten wir dennoch einige wenige Anmerkungen nachreichen.

- Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, daß zukünftig für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule je eigene Lehrpläne für Sport den bisher einheitlichen Lehrplan ablösen werden. Uns ist wichtig zu betonen, daß der Elternverein NRW an dem einheitlichen Lehrplan Sport nie Anstoß genommen hat.

- Der Lehrplan für die Hauptschule geht ausführlich auf die heterogenen Voraussetzungen von Hauptschülerinnen und -schülern ein und greift die häufig eingeschränkte Motivations- und Perspektivlage mit niedriger Frustrationstoleranz heraus. Hauptschulpädagogen bestätigten uns diese Lage. Es ist daher richtig, die Stärkung der Persönlichkeit als Aufgabe des Sports in der Hauptschule besonders hervorzuheben.

- Lediglich im Lehrplan für die Hauptschule ist unter den Aufgaben des Schulsports ein Abschnitt überschrieben: „Benachteiligungen ausgleichen". Dabei werden als erstes die eher bewegungsarme Lebenswelt und ein Mangel an unmittelbaren Erfahrungen aufgeführt, die zu „motorischen Defiziten und zu eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit" führen. Zu ergänzen wäre bei den Ursachen der konkrete Hinweis auf das stundenlange Sitzen vor Fernseher und Computer und bei den Wirkungen das zunehmend zu beobachtende Übergewicht. Auch wir halten den Ausgleich dieser Benachteiligungen für eine hoch wichtige Aufgabe des Sports an Hauptschulen. Wir meinen jedoch, daß diese Probleme nicht nur an Hauptschulen auftreten, sondern auch bei Schülern und Schülerinnen von Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien - und zwar in signifikantem Umfang - zu beobachten sind. Wir sehen es deshalb als nötig an, daß in den übrigen Lehrplänen bei den Aufgaben des Sports auch ein Abschnitt dem Ausgleich dieser Benachteiligungen gewidmet wird.

- Nicht einleuchtend erscheint die unterschiedliche Behandlung der reflexiven Koedukation. Am überzeugendsten wird dieses Thema im Lehrplan für die Realschule behandelt. Unter „Hinweise zur Arbeit mit dem Lehrplan" findet sich ein gesonderter Abschnitt „Koedukativer Unterricht", der kurz und übersichtlich die Möglichkeiten aufzeigt und in allen Lehrplänen erscheinen sollte.

- Zu begrüßen ist die Offenheit der Lehrpläne hinsichtlich der zu unterrichtenden Sportarten. Die bisherige Festlegung von Sportarten über die Jahre hin wird entfallen. Dieser Freiraum für Schulen und Sportlehrer fördert das Ziel, Freude an Bewegung und Sport zu vermitteln und Kontakte zu außerschulischem Sport anzubahnen.

- Bei den Inhaltsbereichen des Schulsports steht in allen Lehrplänen an erster Stelle: „Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen". Unter den exemplarisch ausführlich dargestellten Unterrichtsvorhaben enthalten die Lehrpläne für Realschule, Gesamtschule und Gymnasium ein Vorhaben: „Fitness - ein Beitrag zu mehr Lebensqualität". Das Vorhaben fehlt im Lehrplan für die Hauptschule. Dort wird zwar auf dieses Unterrichtsthema als möglich hingewiesen und es wird bei den Vorschlägen für einen schuleigenen Lehrplan erwähnt. Wir aber bedauern die geringere Gewichtung. Wir sind der Meinung, daß gerade bei Hauptschülern und Hauptschülerinnen über diesen Ansatz die Motivation für den Sport verbessert werden könnte.

- Das in allen Lehrplänen aufgezeigte Ziel, Selbständigkeit, Eigen- und Mitverantwortung zu fördern, ist fraglos gutzuheißen. Nicht ausreichend gesehen wird jedoch die Tatsache, daß. bei Klassenstärken von 30 Schülern dieser Förderung sehr enge Grenzen gesetzt sind. Dies ist umso bedauerlicher, als bei Sportunfällen, die häufig auf Unselbständigkeit und mangelnde Eigen- und Mitverantwortung zurückzuführen sind, die Verantwortung stets dem Sportlehrer zufällt.

- Zu beanstanden ist in allen Lehrplänen das Kapitel „Leistungsbewertung". Gemäß den Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport wird ein differenzierter Leistungsbegriff zugrundegelegt, „der alle Dimensionen individueller Kompetenzen erfaßt, die eine Leistung im Handlungsfeld Bewegung, Spiel und Sport ermöglichen", die sachbezogene Dimension, die soziale Dimension und die personale Dimension von Leistung. Zudem wird den Fachkonferenzen die Kompetenz eingeräumt, „konkrete Leistungskriterien für spezifische Unterrichtsvorhaben festzulegen". Wir verweisen auf unsere Ausführungen in der Stellungnahme vom 4. Mai 1999 zu den „Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW". Wir bedauern außerordentlich, daß rechtliche Einwendungen außer Acht gelassen und nicht an die Lehrplanverfasser weitergeleitet wurden. Wie wir bereits damals ausführten, können Pädagogische Rahmenvorgaben nicht Festlegungen über die Leistungsbewertung abändern, die in der förmlichen Rechtsverordnung der ASchO getroffen sind und damit Gesetzeskraft haben. Ebensowenig können Lehrpläne, die auf diesen Rahmenvorgaben fußen, eine eigene Leistungsbewertung vorschreiben, die den Vorschriften der ASchO widerspricht. Maßstab für die Bewertung sind die „im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten" (ASchO § 21 Abs. 2). Solange nicht der Landtag für den Bereich des Sportunterrichts den § 21 AschO neu gefaßt hat, fehlt dem „differenzierten" Leistungsbegriff die Rechtsgrundlage - er ist rechtswidrig!

Wir hoffen, dass unsere Anmerkungen und vor allem unsere rechtlichen Einwendungen bei der Schussfassung der Lehrpläne berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Walburga Stürmer
Landesvorsitzende

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Stand: 22. Januar 2007