Lehrpläne Sport für
Hauptschule, Realschule, Gymnasium (Sek. I) und Gesamtschule (Sek. I)
28. 4. 2001
An die
Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung
Frau Gabriele Behler
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Betr.: Lehrpläne Sport für Hauptschule, Realschule, Gymnasium (Sek I) und
Gesamtschule (Sek I)
hier: Beteiligung nach § 16 SchMG
Sehr geehrte Frau Ministerin Behler,
uns war es diesmal leider nicht möglich, innerhalb der gesetzten Frist zu
den Lehrplänen Sport für Hauptschule und Realschule sowie für die
Sekundarstufen I von Gymnasium und Gesamtschule Stellung zu nehmen. Obwohl
verspätet, möchten wir dennoch einige wenige Anmerkungen nachreichen.
- Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, daß zukünftig für die
Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule je eigene
Lehrpläne für Sport den bisher einheitlichen Lehrplan ablösen werden. Uns ist
wichtig zu betonen, daß der Elternverein NRW an dem einheitlichen Lehrplan
Sport nie Anstoß genommen hat.
- Der Lehrplan für die Hauptschule geht ausführlich auf die heterogenen
Voraussetzungen von Hauptschülerinnen und -schülern ein und greift die häufig
eingeschränkte Motivations- und Perspektivlage mit niedriger
Frustrationstoleranz heraus. Hauptschulpädagogen bestätigten uns diese Lage.
Es ist daher richtig, die Stärkung der Persönlichkeit als Aufgabe des Sports
in der Hauptschule besonders hervorzuheben.
- Lediglich im Lehrplan für die Hauptschule ist unter den Aufgaben des
Schulsports ein Abschnitt überschrieben: „Benachteiligungen
ausgleichen". Dabei werden als erstes die eher bewegungsarme Lebenswelt und
ein Mangel an unmittelbaren Erfahrungen aufgeführt, die zu „motorischen
Defiziten und zu eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit" führen. Zu
ergänzen wäre bei den Ursachen der konkrete Hinweis auf das stundenlange
Sitzen vor Fernseher und Computer und bei den Wirkungen das zunehmend zu
beobachtende Übergewicht. Auch wir halten den Ausgleich dieser
Benachteiligungen für eine hoch wichtige Aufgabe des Sports an Hauptschulen.
Wir meinen jedoch, daß diese Probleme nicht nur an Hauptschulen auftreten,
sondern auch bei Schülern und Schülerinnen von Realschulen, Gesamtschulen und
Gymnasien - und zwar in signifikantem Umfang - zu beobachten sind. Wir sehen es
deshalb als nötig an, daß in den übrigen Lehrplänen bei den Aufgaben des
Sports auch ein Abschnitt dem Ausgleich dieser Benachteiligungen gewidmet wird.
- Nicht einleuchtend erscheint die unterschiedliche Behandlung der reflexiven
Koedukation. Am überzeugendsten wird dieses Thema im Lehrplan für die
Realschule behandelt. Unter „Hinweise zur Arbeit mit dem Lehrplan" findet
sich ein gesonderter Abschnitt „Koedukativer Unterricht", der kurz und
übersichtlich die Möglichkeiten aufzeigt und in allen Lehrplänen erscheinen
sollte.
- Zu begrüßen ist die Offenheit der Lehrpläne hinsichtlich der zu
unterrichtenden Sportarten. Die bisherige Festlegung von Sportarten über die
Jahre hin wird entfallen. Dieser Freiraum für Schulen und Sportlehrer fördert
das Ziel, Freude an Bewegung und Sport zu vermitteln und Kontakte zu
außerschulischem Sport anzubahnen.
- Bei den Inhaltsbereichen des Schulsports steht in allen Lehrplänen an
erster Stelle: „Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten
ausprägen". Unter den exemplarisch ausführlich dargestellten
Unterrichtsvorhaben enthalten die Lehrpläne für Realschule, Gesamtschule und
Gymnasium ein Vorhaben: „Fitness - ein Beitrag zu mehr Lebensqualität".
Das Vorhaben fehlt im Lehrplan für die Hauptschule. Dort wird zwar auf dieses
Unterrichtsthema als möglich hingewiesen und es wird bei den Vorschlägen für
einen schuleigenen Lehrplan erwähnt. Wir aber bedauern die geringere
Gewichtung. Wir sind der Meinung, daß gerade bei Hauptschülern und
Hauptschülerinnen über diesen Ansatz die Motivation für den Sport verbessert
werden könnte.
- Das in allen Lehrplänen aufgezeigte Ziel, Selbständigkeit, Eigen- und
Mitverantwortung zu fördern, ist fraglos gutzuheißen. Nicht ausreichend
gesehen wird jedoch die Tatsache, daß. bei Klassenstärken von 30 Schülern
dieser Förderung sehr enge Grenzen gesetzt sind. Dies ist umso bedauerlicher,
als bei Sportunfällen, die häufig auf Unselbständigkeit und mangelnde Eigen-
und Mitverantwortung zurückzuführen sind, die Verantwortung stets dem
Sportlehrer zufällt.
- Zu beanstanden ist in allen Lehrplänen das Kapitel „Leistungsbewertung".
Gemäß den Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport wird ein
differenzierter Leistungsbegriff zugrundegelegt, „der alle Dimensionen
individueller Kompetenzen erfaßt, die eine Leistung im Handlungsfeld Bewegung,
Spiel und Sport ermöglichen", die sachbezogene Dimension, die soziale
Dimension und die personale Dimension von Leistung. Zudem wird den
Fachkonferenzen die Kompetenz eingeräumt, „konkrete Leistungskriterien für
spezifische Unterrichtsvorhaben festzulegen". Wir verweisen auf unsere
Ausführungen in der Stellungnahme vom 4. Mai 1999 zu den „Pädagogischen
Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW". Wir bedauern außerordentlich,
daß rechtliche Einwendungen außer Acht gelassen und nicht an die
Lehrplanverfasser weitergeleitet wurden. Wie wir bereits damals ausführten,
können Pädagogische Rahmenvorgaben nicht Festlegungen über die
Leistungsbewertung abändern, die in der förmlichen Rechtsverordnung der ASchO
getroffen sind und damit Gesetzeskraft haben. Ebensowenig können Lehrpläne,
die auf diesen Rahmenvorgaben fußen, eine eigene Leistungsbewertung
vorschreiben, die den Vorschriften der ASchO widerspricht. Maßstab für die
Bewertung sind die „im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten" (ASchO § 21 Abs. 2). Solange nicht der Landtag für
den Bereich des Sportunterrichts den § 21 AschO neu gefaßt hat, fehlt dem
„differenzierten" Leistungsbegriff die Rechtsgrundlage - er ist
rechtswidrig!
Wir hoffen, dass unsere Anmerkungen und vor allem unsere rechtlichen
Einwendungen bei der Schussfassung der Lehrpläne berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walburga Stürmer
Landesvorsitzende