Elternwille ade

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„Elternwille“:

Einmal und nie wieder!

Die neue Landesregierung bringt neuen Wind. Die Schulministerin Sylvia Löhrmann, selbst Lehrerin mit 11 Jahren Berufserfahrung an einer Gesamtschule, wollte per Schulversuch bis zum Ende ihrer Amtszeit 30 % aller Schulen in NRW (ca. 600) in „Gemeinschaftsschulen“ umwandeln. Inzwischen hat sie erkannt, daß bei 50 Schulen eine Grenze erreicht ist, wo verfassungsrechtliche Anfechtungen weitere Schulversuche vereiteln könnten. Danach ist sie bereit, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, auch wenn dadurch ein Volksbegehren wie in Hamburg gegen diese schleichende Strukturveränderung möglich wird.  

Löhrmanns Lieblingssatz: „Keiner wird gezwungen.“ Und der zweite: „Wir können die Eltern nicht beeinflussen.“ Diese beiden Sätze sagt sie gern in einem Atemzug. Das klingt ja so beruhigend! Wie läuft denn aber die Umwandlung einer Realschule, einer Hauptschule zur „Gemeinschaftsschule“? Der Rat der Gemeinde oder Stadt läßt von einem „Bildungsexperten“ von Einrichtungen wie „Institut für Schulentwicklungsforschung“, „Projektgruppe Bildung und Region“ oder „Lehrstuhl für pädagogische Forschung“ ein teures Gutachten erstellen. Darin steht, eine „Gemeinschaftsschule“ sei die Lösung aller sozialen, demographischen und finanziellen Probleme der Kommune. Der Rat beschließt dieses Gutachten dann unter der Bezeichnung „Schulentwicklungsplan“ einschließlich der Festlegung, welche Schulen dafür geschlossen werden müssen. Als nächster Schritt werden Eltern befragt: die Eltern der dritten und vierten Klassen der Grundschulen im Umkreis. Ihnen erzählt man viel von der „Freihaltung des Lebensweges“, von „gymnasialen Standards“, von „länger gemeinsam lernen“, von „Verzicht auf Aussortieren“. „Gemeinschaftsschule“ klingt ja schon so kuschelig und anheimelnd und nach großer harmonischer Gemeinschaft, und die Grundschuleltern beantworten den Fragebogen wahrheitsgemäß: zu solch einer Schule würden sie ihr Kind gern schicken.  

Gleichzeitig dürfen die Eltern der fünften, sechsten, siebten, achten, neunten und zehnten Klassen an den Haupt- und Realschulen, die laut Ratsbeschluß geschlossen werden, ihre Meinung sagen – aber die ist unmaßgeblich, denn der „Bedarf“ ist festgestellt: der (wessen?) „Elternwille“ fordert die „Gemeinschaftsschule“. Dann werden die auslaufenden Schulen aufgeteilt, Klassen verlagert in andere, ältere Gebäude, ganze Schulen an andere Standorte verlegt, weil ihr jetziges schönes Gebäude für die neue „Gemeinschaftsschule“ vorgesehen ist, und: diese Schulen dürfen ab sofort keine neuen Schüler mehr aufnehmen! Zuerst wandern die guten Lehrkräfte ab und lassen sich zu gesicherten Schulen versetzen, nach und nach auch alle anderen; zuletzt ist es „organisatorisch nicht mehr zumutbar“, für ein oder zwei Klassen den Betrieb aufrechtzuerhalten, und die Abschlußklassen müssen sich – während ihrer Vorbereitungen auf die Prüfungen! – auf andere Orte, andere Wege und andere Lehrer einstellen.  

Das Tollste aber ist: demnächst gibt es keine Wahl mehr zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium: die Einheitsschule ist die einzige, die noch existiert! „Elternwille“ ade!

Regine Schwarzhoff, August 2011

 

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Stand: 11.02.2012