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„Elternwille“ - nicht gegen Kindeswohl! Unverantwortlich ist die
Heftigkeit, mit der gegen eine „Einschränkung der Elternrechte“ bei der
Wahl der weiterführenden Schule polemisiert wird. Nach der geplanten Neufassung des § 11 des
Schulgesetzes entscheiden nach wie vor in den meisten Fällen die Eltern. Sie
entscheiden nicht nur über die Schulform bei Übereinstimmung mit dem Gutachten
der Grundschule, sie entscheiden auch dann, wenn Zweifel bestehen, ob das Kind für
die gewählte Schulform geeignet ist. Zweifelsfälle sind nicht selten. Nur wenn aufgrund des Urteils der Grundschule
„nach einer pädagogischen Prognose zu diesem Zeitpunkt dessen (des Kindes)
Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist“ (Text
von § 11des geplanten Schulgesetzes), kommt der „Elternwille“ nicht zum
Tragen. Das Kind muß sich vielmehr einem Probeunterricht stellen, wenn die
Eltern auf ihrer Schulwahl beharren. Einzelheiten des Probeunterrichts sind noch
nicht festgelegt. Erst vor nicht allzu langer Zeit hatte die
rot-grüne Landtagsmehrheit in NRW den Eltern das Recht eingeräumt, über die
weiterführende Schule allein zu entscheiden, eine Regierung, die eigentlich eine Reduzierung des
Schulangebots auf Gesamtschulen und damit eine Vernichtung dieser Wahlmöglichkeiten
anstrebte. Genau aus dieser Richtung kommen jetzt die lautesten
Aufschreie - ein Schelm, der Böses dabei denkt... Bei der
schulischen Erziehung und Bildung haben jedoch nach unserem Grundgesetz Eltern
und Staat zusammenzuwirken. Daraus folgt für den Staat das Recht, sogar
die Pflicht, offensichtlich ungeeignete Bewerber von bestimmten
Bildungsgängen fernzuhalten. Bei Musik- und Sporthochschulen ist dieses Recht
allgemein anerkannt, das jetzt der Gesetzentwurf wieder in Anspruch nimmt. Die gegen die Neuerung ins Feld geführten
statistischen Zahlen, daß mehr Kinder Realschule oder Gymnasium wieder
verlassen mußten, die eine Empfehlung für diese Schule erhalten hatten, als
solche, deren Eltern die Aufnahme erzwangen, besagen gar nichts hinsichtlich der
zukünftigen Empfehlungen. Solange nämlich der „Elternwille“ allein maßgebend
ist, weichen oft die Grundschullehrkräfte einem Konflikt mit den Eltern aus und
schreiben das Gutachten nach deren Vorstellungen. Diese Alternative aber kann
keine Statistik erfassen. Der Elternverein
Nordrhein-Westfalen hält diese neue Regelung für sinnvoll und dringend
erforderlich, weil sie dem einzelnen Kind nützt. Sie hilft verhindern, daß
Kinder in der für ihre Begabungen und Fähigkeiten falschen Schule verkümmern
oder verzweifeln. Allerdings erwarten wir, daß Grundschullehrerinnen und
Grundschullehrer für die nun wichtiger werdende Begutachtung die erforderliche
Fortbildung erfahren. Regine
Schwarzhoff |
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