"Elternwille"

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„Elternwille“ - nicht gegen Kindeswohl!

 

Unverantwortlich ist die Heftigkeit, mit der gegen eine „Einschränkung der Elternrechte“ bei der Wahl der weiterführenden Schule polemisiert wird.

Nach der geplanten Neufassung des § 11 des Schulgesetzes entscheiden nach wie vor in den meisten Fällen die Eltern. Sie entscheiden nicht nur über die Schulform bei Übereinstimmung mit dem Gutachten der Grundschule, sie entscheiden auch dann, wenn Zweifel bestehen, ob das Kind für die gewählte Schulform geeignet ist. Zweifelsfälle sind nicht selten.

Nur wenn aufgrund des Urteils der Grundschule „nach einer pädagogischen Prognose zu diesem Zeitpunkt dessen (des Kindes) Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist“ (Text von § 11des geplanten Schulgesetzes), kommt der „Elternwille“ nicht zum Tragen. Das Kind muß sich vielmehr einem Probeunterricht stellen, wenn die Eltern auf ihrer Schulwahl beharren. Einzelheiten des Probeunterrichts sind noch nicht festgelegt.

Erst vor nicht allzu langer Zeit hatte die rot-grüne Landtagsmehrheit in NRW den Eltern das Recht eingeräumt, über die weiterführende Schule allein zu entscheiden, eine Regierung, die eigentlich eine Reduzierung des Schulangebots auf Gesamtschulen und damit eine Vernichtung dieser Wahlmöglichkeiten anstrebte. Genau aus dieser Richtung kommen jetzt die lautesten Aufschreie - ein Schelm, der Böses dabei denkt... Bei der schulischen Erziehung und Bildung haben jedoch nach unserem Grundgesetz Eltern und Staat zusammenzuwirken. Daraus folgt für den Staat das Recht, sogar die Pflicht, offensichtlich ungeeignete Bewerber von bestimmten Bildungsgängen fernzuhalten. Bei Musik- und Sporthochschulen ist dieses Recht allgemein anerkannt, das jetzt der Gesetzentwurf wieder in Anspruch nimmt.

Die gegen die Neuerung ins Feld geführten statistischen Zahlen, daß mehr Kinder Realschule oder Gymnasium wieder verlassen mußten, die eine Empfehlung für diese Schule erhalten hatten, als solche, deren Eltern die Aufnahme erzwangen, besagen gar nichts hinsichtlich der zukünftigen Empfehlungen. Solange nämlich der „Elternwille“ allein maßgebend ist, weichen oft die Grundschullehrkräfte einem Konflikt mit den Eltern aus und schreiben das Gutachten nach deren Vorstellungen. Diese Alternative aber kann keine Statistik erfassen.

Der Elternverein Nordrhein-Westfalen hält diese neue Regelung für sinnvoll und dringend erforderlich, weil sie dem einzelnen Kind nützt. Sie hilft verhindern, daß Kinder in der für ihre Begabungen und Fähigkeiten falschen Schule verkümmern oder verzweifeln. Allerdings erwarten wir, daß Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer für die nun wichtiger werdende Begutachtung die erforderliche Fortbildung erfahren.

Regine Schwarzhoff
Stellvertretende Vorsitzende

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Stand: 22. Januar 2007