"Elternrechte bewahren" - Anhörung

Home Nach oben Inhalt

Statement

zur öffentlichen Anhörung des LT-Ausschusses für Schule und Weiterbildung

am 8. März 2006

 

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

für Ihr Interesse an unserer Elternsicht bedanke ich mich. Der Elternverein NRW, den ich hier als Vorsitzende vertrete, hat Mitglieder mit Kindern an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien und beschäftigt sich mit Fragen aus allen diesen Bereichen. Bei der Suche nach Antworten steht für uns die bestmögliche Förderung des Kindes an erster Stelle.

Die heutige Anhörung steht unter dem Thema "Elternrechte bewahren". Nach dem Antrag der SPD vom 10.01.2006 soll der Landtag feststellen: "Die geplante verbindlichere Grundschulempfehlung hebelt den Elternwillen aus". Wenn dies zuträfe, wären die öffentliche Entrüstung und der Sturm in den Medien verständlich. Aber: diese Behauptung trifft nicht zu! Dazu drei Gründe:

1. Der Entwurf des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes sieht nicht vor, daß statt der Eltern zukünftig die Grundschullehrerinnen und -lehrer bestimmen, auf welcher Schulform ein Kind seinen Bildungsweg fortsetzt. Nach wie vor wird das Grundschulgutachten eine Schulform nur empfehlen, nicht verordnen. Die meisten Eltern stehen in selbstverständlichem Kontakt mit den Lehrern ihres Kindes, tauschen Erfahrungen aus und erleben gegenseitige Unterstützung und Einvernehmen über die am besten geeignete weiterführende Schule für das Kind. Ist die Eignung für eine bestimmte Schulform zweifelhaft, wird dies im Grundschulgutachten zum Ausdruck gebracht werden müssen, darauf wird bei der Novellierung der Ausbildungsordnung Grundschule zu achten sein. Auch in diesen Fällen entscheiden die Eltern über die Schulwahl. Ihr Elternrecht auf die Schulwahl ist nur eingeschränkt, wenn die Eignung des Kindes nach einer pädagogischen Prognose zu diesem Zeitpunkt für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist. Das ist die Aussage des Gesetzentwurfes. Die Neuerung betrifft also lediglich eine Minderheit von Fällen. Prognoseunterricht wird, als Ergänzung zur Grundschulempfehlung, also die Ausnahme bleiben. Das Risiko des Irrtums tragen wir, die Eltern.

2. Reicht das Elternrecht wirklich so weit, daß Eltern auch bei offensichtlicher Nichteignung den Zugang zu einer bestimmten Schulform für ihr Kind erzwingen können? Wie in unseren schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog ausgeführt, treffen auf dem Gebiet von Schule elterliches Erziehungsrecht und staatlicher Bildungsauftrag zusammen. Seit dem Förderstufenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 ist klargestellt, daß der staatliche Erziehungsauftrag (Art. 7 Grundgesetz) dem elterlichen Erziehungsrecht (Art. 6 Grundgesetz) nicht nachgeordnet, sondern gleichgeordnet ist. Zum staatlichen Auftrag gehört die inhaltliche Festlegung von Bildungsgängen. Daraus ergibt sich das Recht des Staates, die Aufnahme eines jungen Menschen in einen Bildungsweg an Zugangsvoraussetzungen zu knüpfen und darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (so das Bundesverfassungsgericht). Kindern die Aufnahme in Realschule oder Gymnasium zu verwehren, die von Lehrkräften für den entsprechenden Bildungsgang für offensichtlich ungeeignet gehalten werden, entspricht folglich geltendem Verfassungsrecht.

3. Zur Zeit besteht in NRW trotzdem die freie Wahl der weiterführenden Schule. Das war nicht immer so. Bis vor 10 Jahren galt eine der geplanten Regelung ähnliche in unserem Land. Nicht Eltern waren es, die sich mehr Rechte erkämpften. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen setzte nach der Landtagswahl 1995 in der Koalitionsvereinbarung die Freigabe des „Elternwillens“ durch. Diese Vereinbarung wurde in der Änderungsverordnung zur Ausbildungsordnung Grundschule1996 umgesetzt. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen trat schon damals für die langfristige Umwandlung aller Schulen in Gesamtschulen ein, die eine völlige Abschaffung aller Wahlmöglichkeiten für uns Eltern bedeutet! Da liegt nahe, daß mit der Freigabe des „Elternwillens“ ein Schritt in diese Richtung beabsichtigt war. Durch den freien Zugang aller auf alle Schulformen sollten die Profile von Hauptschule, Realschule und Gymnasium gezielt verwischt und eingeebnet werden. Je mehr sich alle Schulen den integrierten Gesamtschulen oder dem Modell „eine Schule für alle“ nähern, um so inhaltsleerer wird das hier diskutierte Elternrecht auf freie Schulwahl. Die Freigabe des „Elternwillens“ in NRW war also keine Stärkung, sondern der Anfang einer gezielten Schwächung der Elternrechte.

Der Elternverein NRW hat sich schon bei der damaligen Verbändeanhörung gegen die Freigabe des „Elternwillens“ ausgesprochen. Wir begrüßen außerordentlich, daß nunmehr mit diesem Gesetzentwurf der schwächenden Entwicklung Einhalt geboten und Hauptschule, Realschule und Gymnasium gestärkt werden. Die Empfehlung für eine dieser Schulformen ist keine benachteiligende Selektion, sondern zielt ab auf eine Zusammensetzung von Lerngruppen nach Schulleistung. Leistung ist ein wirklich demokratisches Kriterium. So gewährleistet unser Schulsystem die bestmögliche Förderung jedes einzelnen jungen Menschen.

Hier muß ich angesichts der laufenden Diskussion auch noch einmal auf entlarvende Ausdrucksweisen eingehen. Wir wenden uns dagegen, Bildungswege mit den Begriffen „oben/unten“, „höher/niedriger“ und die betroffenen Menschen mit „Auf- und Absteiger“ zu bezeichnen. Aus dieser Ausdrucksweise spricht eine unhaltbare Abwertung von Menschen, deren Begabungen nicht auf intellektuellem, sondern eher auf sozialem, künstlerischem oder handwerklichem Gebiet liegen. Entscheidend in dieser Frage darf nur sein: Welche Lernfähigkeiten hat ein Kind, und wie sind seine persönlichen Begabungen und Interessen?

Unser Bildungssystem bietet mit der Option, nach dem Haupt- oder Realschulabschluß auch über ein Berufskolleg den Hochschulzugang zu erreichen, so viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung, daß die Behauptung, Kinder würden für ihr ganzes Leben „einsortiert“ und „selektiert“, der Grundlage entbehrt.

Die 16 Fragen des Fragenkataloges haben wir schriftlich beantwortet - dafür bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit und danke Ihnen fürs Zuhören.

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@elternverein-nrw.de
Copyright 2003: Elternverein Nordrhein-Westfalen e. V.
Haftungsausschluss: s. Impressum
Stand: 11. März 2006