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"Elternrechte bewahren" |
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„Elternrechte bewahren“ Stellungnahme zum Fragenkatalog zum Grundschulgutachten des
LT-Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 8. März 2006 1 Wie
beurteilen Sie die Treffsicherheit und Validität der Grundschulgutachten in der
Praxis? - Wie
uns Jahr für Jahr Leiter weiterführender Schulen bestätigen, treffen etwa 90 %
der Grundschulgutachten zu. Das deckt sich mit unseren eigenen Beobachtungen.
Eine höhere Treffsicherheit läßt sich kaum erreichen, weil die Empfehlung der
weiterführenden Schulform Prognosecharakter für die bestmögliche weitere
schulische Förderung hat und sich die Entwicklung des jungen Menschen und
seines familiären Umfeldes für niemanden zu 100 % vorhersagen läßt. 2 Sind
Sie der Auffassung, dass Kinder, die nach übereinstimmendem Urteil aller
beteiligten Lehrerinnen und Lehrer für die gewünschte Schulform
"offensichtlich" ungeeignet sind, trotzdem die gewünschte Schulform
besuchen sollen? - Nein,
auf keinen Fall. Von Ausnahmen abgesehen, sind andauernde Mißerfolgserfahrungen
und Verlust der Lernbereitschaft, von Lernfreude ganz zu schweigen, vorprogrammiert,
wenn ein Kind eine Schule besucht, für die es offensichtlich ungeeignet ist,
weil es deren Anforderungen nicht gewachsen ist. Fehlbeurteilungen sind die
Ausnahme. Intellektuelle Begabungen sind bei den Menschen unterschiedlich
verteilt. Nach neueren Forschungen entfalten sich die geistigen Kräfte in den
ersten Lebensjahren. Die Grundschule kann durch einen anregenden Unterricht noch
dazu beitragen, vorhandene Begabungen zu entfalten und auch Defizite infolge der
Herkunft aus einer bildungsfernen Familie auszugleichen. Nach dreieinhalb Jahren
Grundschule zeichnet sich ein gutes Bild der Lernmöglichkeiten der Kinder ab. 3 Gibt
es Erkenntnisse darüber, dass Eltern in nennenswertem Umfang Druck auf die
Grundschullehrer ausüben, um Grundschulempfehlungen zu beeinflussen? Gibt es
Erkenntnisse und Untersuchungen über gescheiterte Schulkarrieren auf Grund
nicht befolgter Grundschulgutachten? - Nach
unseren Erfahrungen neigen manche Grundschullehrkräfte dazu, vorauseilend eine
vermeintlich dem Elternwunsch entsprechende Empfehlung zu geben, weil sie
Konflikten aus dem Weg gehen oder die intensive Beratung vermeiden wollen. Sie
wissen, daß die Empfehlung ohnehin nicht bindend ist. Sie wissen auch, daß nur
wenige Eltern bereit sind, eine Empfehlung Hauptschule anzunehmen. Zu
ungerechtfertigten Grundschulempfehlungen kann es noch aus einem ganz anderen
Grund kommen: Eltern geben in erheblichem Maß ohne Kenntnis der Grundschulpädagogen
Nachhilfeunterricht und verfälschen so den Eindruck der Leistungsfähigkeit des
Kindes. In NRW
wurden bisher in der Schulstatistik Daten über die Empfehlung des
Grundschulgutachtens und deren Validität nicht erhoben. Selbst bei
statistischer Erfassung solcher Daten würde jedoch eine elterliche Einflußnahme
kaum ersichtlich sein. Manchmal
scheitern Schulkarrieren am Fehlen von Plätzen, z.B. in Realschulen. Uns
erreichen gehäuft Anfragen von Eltern, deren Kinder nach der Orientierungsstufe
auf dem Gymnasium der Realschule zugewiesen werden, aber nur noch einen
Hauptschulplatz erhalten, weil die Realschulkapazitäten in den 7. Klassen erschöpft
sind. Nicht selten sind auch die Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler vom
Gymnasium auf die Realschule wechseln, aus Frustration dort auch nicht mitkommen
und einen zweiten Schulwechsel zur Hauptschule hinnehmen müssen. Welche Mißerfolgserfahrungen
diese Kinder erleben, ist mit wenig Phantasie vorstellbar. 4 Sollte
die künftige Lehrerausbildung verbindlich Inhalte zur Verbesserung der
Diagnosefähigkeit bei Schulkindern enthalten? - Diesen
Ansatz unterstützen wir. Auch muß die Lehrerausbildung dahin wesentlich verbessert
werden, die Lernwege von Jungen mehr zu berücksichtigen – hier sehen wir nach
wie vor ein verantwortungsloses Förderdefizit. 5 Welche
Chancen sehen Sie durch verbindlichere Grundschulgutachten gerade für Kinder
aus sozialschwächeren Familien, die eher eine niedrigere Schulform wählen, als
in den Grundschulgutachten empfohlen wird, bessere Bildungschancen zu eröffnen?
- Die
Grundschulempfehlung und die zugehörige Beratung haben schon bisher gute Möglichkeiten
geboten, gerade lernbegierigen Kindern aus bildungsfernen Familien die ihren
Anlagen adäquaten Chancen zu bieten. Wir wenden uns dagegen, Bildungswege mit den Begriffen „höher“ oder „niedriger“ zu bezeichnen. Aus dieser Ausdrucksweise spricht eine unhaltbare Abwertung von Menschen, deren Begabungen nicht auf intellektuellem Gebiet liegen, sondern eher auf sozialem, künstlerischem oder handwerklichem. Entscheidend in dieser Frage darf nur sein: Welche Lernfähigkeiten hat ein Kind, und wie sind seine persönlichen Begabungen und Interessen? 6 Sollte
der Prognoseunterricht neben der Feststellung des erforderlichen Schulwissens am
Ende der vierten Klasse auch Elemente zur Feststellung des Leistungspotenzials
eines Kindes enthalten? - Das
erforderliche Schulwissen muß bis zum Ende der vierten Klasse sichergestellt
sein. Der
Prognoseunterricht sollte darüber hinaus Kompetenzen prüfen, die auf die
weitere Lernentwicklung schließen lassen, etwa, ob sich ein Kind selbständig
Inhalte aneignen und Lösungen entwickeln kann oder ob es eingeübte Muster als
Anleitung benötigt. 7 Wie
bewerten Sie die im Referentenentwurf zum neuen Schulgesetz genannten Fördermöglichkeiten
(individuelle Förderung, höhere Durchlässigkeit, Versetzung als Regelfall)
als Korrekturmöglichkeiten der Schullaufbahnentscheidung bei fehlerhaften
Grundschulempfehlungen? - Sie
sind hilfreiche Elemente. Sie stellen heraus, daß zentraler Maßstab das Wohl
des Kindes und sein Recht auf Bildung ist. 8 Sehen
Sie in einem Grundschulgutachten mit evtl. Prognoseunterricht oder in Aufnahmeprüfungen
die adäquate Form zur Schülerzuweisung in einem schulformbezogenen dreigliedrigen
Schulsystem? -
Wir bevorzugen den vom Schulrechtsänderungsgesetz geplanten Weg von Grundschulgutachten
und Prognoseunterricht vor Aufnahmeprüfungen. Aufnahmeprüfungen geben nur ein
punktuelles Leistungsbild, das infolge der nervlichen Belastung erheblich
beeinträchtigt sein kann. Im übrigen wird der Prognoseunterricht nur in
Einzelfällen notwendig sein, wo Eltern trotz intensiver Beratungsgespräche mit
den Grundschullehrern und den Lehrern der weiterführenden Schule nicht von der
eigenen Vorstellung abrücken. 9 Für
wie zuverlässig halten Sie Prognosen von Grundschullehrkräften (verbindliche
Grundschulempfehlungen) über die zukünftige Leistungsfähigkeit eines (demnächst
durch das frühere Einschulen) 8- bis 9-jährigen Kindes? - Die
Grundschulgutachten beurteilen nicht die zukünftige Leistungsfähigkeit eines
Kindes, sie beurteilen nur, in welcher Schulform voraussichtlich das Kind in den
nächsten Jahren schulisch am besten gefördert werden kann. Im übrigen gilt
das zu Frage 1 Ausgeführte. 10 Wie
hoch schätzen Sie das Risiko ein, a)
aufgrund einer unzutreffenden Grundschulempfehlung von Lehrkräften einer
falschen Schulform zugewiesen zu werden und b)
aufgrund elterlicher Bildungsansprüche eine falsche Schulform zu wählen? a) gering
– unter 10 % b)
wesentlich höher Die hohe
Zahl von Kindern, die nach der Erprobungsstufe und auch noch nach Klasse 7 oder
8 Realschulen und Gymnasien wieder verlassen, ist nach unseren Erfahrungen zu
einem größeren Teil auf elterliche Bildungsansprüche zurückzuführen als auf
Fehleinschätzungen der Grundschullehrkräfte. Eine weit verbreitete Ablehnung
der Hauptschule ist dafür mitursächlich. Wir begrüßen deshalb außerordentlich,
daß fortan der Hauptschule besondere Förderung zuteil werden soll. Dazu gehört
für uns auch eine gute Ausstattung der Klasse 10 B, die zur Fachoberschulreife
führt. Unser Bildungssystem bietet mit der Option, nach dem Haupt- oder Realschulabschluß auch über ein Berufskolleg den Hochschulzugang zu erreichen, so viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung, daß die Behauptung, Kinder würden für ihr ganzes Leben „einsortiert“ und „selektiert“, der Grundlage entbehrt. 11 Wie
zuverlässig lässt sich aufgrund eines dreitätigen Prognoseunterrichtes die
Eignung eines Kindes für eine bestimmte Schulform für die Zukunft ausschließen?
- Ein
dreitägiger Prognoseunterricht - Einzelheiten stehen noch nicht fest - auf der
Grundlage des Grundschulgutachtens mit Beteiligung geschulter Fachkräfte (etwa
je einer Lehrkraft aus der Grundschule und der angestrebten weiterführenden
Schule und eines unabhängigen Pädagogen/Psychologen), verbunden mit einem
guten Testverfahren, läßt eine zuverlässige Einschätzung zu. 12 Internationale
Vergleichsstudien stellen in allen Bundesländern eine extreme Kopplung von
sozioökonomischem Status und der Bildungsbeteiligung fest. Trägt die
verbindliche Grundschulempfehlung von Lehrkräften dazu bei, diese Situation
positiv zu verändern? - Die
Grundschulempfehlung wird nach dem Gesetzentwurf nicht im positiven Sinn der
Zuweisung zu einer bestimmten Schulform verbindlich, sie erlaubt nur den
Ausschluß von offensichtlich Ungeeigneten von bestimmten Bildungswegen. Wir
erwarten, daß auf diese Weise - in Verbindung mit dem Wegfall des sogenannten
Drittelerlasses - in vielen Schulen ein den Leistungsmöglichkeiten der Schülerschaft
besser angepaßter und dabei anspruchsvollerer Unterricht ermöglicht wird.
Gerade die Kinder aus benachteiligtem Milieu brauchen einen anspruchsvollen
Unterricht, der ihnen die Anregungen und Lerngelegenheiten vermittelt, die ihnen
ihr häusliches Umfeld nicht bieten kann. Lascher Unterricht mit viel Raum für
Eigenaktivität benachteiligt die jungen Menschen, denen außerhalb der Schule
geistige Anregungen nicht zuteil werden. 13 Wie
beurteilen Sie das von der Landesregierung angebrachte Argument zugunsten einer
"verbindlicheren" Übergangsempfehlung, man könne damit die große
Anzahl der Abschulungen im Laufe der Sekundarstufe I vermeiden bzw. substantiell
verringern? - Das
Argument trifft zu, und zwar zum Wohl der betroffenen Kinder. 14
Wie
"verträgt" sich die Anforderung, über Kinder im Alter von acht bis
neun Jahren zu einer "negativen Gewissheit" zu gelangen bzw. ihre
"offensichtliche Nichteignung" festzustellen, mit pädagogischem Ethos
sowie den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention? -
Wir
verweisen hierzu auf unsere Antworten zu den Fragen 2, 9 und 10. Es
entspricht gerade pädagogischem Ethos, jedem Kind rechtzeitig eine Schule der
Schulform zu empfehlen, die es nach seinen Anlagen bestmöglich fördern kann.
Da unser Bildungssystem keine Sackgassen aufweist, ist das Recht auf Bildung für
jeden gewährleistet. 15 Wie
schätzen Sie die rechtliche Absicherung der "verbindlicheren" Übergangsempfehlung
angesichts des von der Landesregierung geplanten Verfahrens und angesichts des
in der Verfassung verbürgten Elternwahlrechts ein? - Rechtliche
Bedenken gegen die geplante Regelung bestehen nicht. Auf dem Gebiet von Schule
treffen sich elterliches Erziehungsrecht und staatlicher Bildungsauftrag. Seit
dem Förderstufenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 ist klargestellt,
daß der staatliche Erziehungsauftrag (Art.7 Grundgesetz) dem elterlichen
Erziehungsrecht (Art. 6 Grundgesetz) nicht nachgeordnet, sondern gleichgeordnet
ist. Zum staatlichen Auftrag gehört die inhaltliche Festlegung von Bildungsgängen.
Daraus ergibt sich das Recht des Staates, die Aufnahme eines jungen Menschen in
einen Bildungsweg an Zugangsvoraussetzungen zu knüpfen und darüber zu
entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (so das
Bundesverfassungsgericht). Kindern die Aufnahmen in Realschule oder Gymnasium zu
verwehren, die von Lehrkräften für den entsprechenden Bildungsgang für
offensichtlich ungeeignet gehalten werden, ist auch aus Rechtsgründen nicht zu
beanstanden. Die Landesverfassung legt sogar ausdrücklich fest, daß Anlage und
Neigung des Kindes für die Aufnahme in eine Schule maßgebend sind (Art.10). 16 Halten Sie es generell für möglich und sinnvoll, Kinder im Alter von acht bis neun Jahren auf der Grundlage ihrer zu diesem Zeitpunkt gezeigten Leistungen unterschiedlichen Schulformen zuzuweisen? - Diese
Frage beantworten wir mit einem klaren Ja. Wie
bereits zu Frage 2 ausgeführt, vollzieht sich die intellektuelle Entwicklung in
den ersten Lebensjahren, so daß Kinder nach drei Jahren schulischer Förderung
im letzten Grundschuljahr in der Regel ein klares Bild ihrer Lernfähigkeiten
zeigen. Bei der
Zuweisung zu verschiedenen Schulformen handelt es sich nicht um eine nachteilige
Selektion, sondern um eine die Schulkarriere fördernde Allokation: Nach ihren
Bildungszielen unterschiedlich ausgerichtete Schulformen ermöglichen homogenere
stabile Lerngruppen. Je homogener nach Vorwissen und Lernfähigkeiten eine
Lerngruppe zusammengesetzt ist, um so eher kann ein Unterricht für alle
zugleich fordernd und individuell fördernd sein. Schon 1984 hatte Prof. Helmut
Fend herausgefunden, daß eine Dreierdifferenzierung einer Zweierdifferenzierung
überlegen ist. Stabile Lerngruppen lassen die soziale Erziehung besser
gelingen. Leistungsdifferenzierung in stabilen Lerngruppen aber gibt es nur in
Schulen unterschiedlicher Schulformen. Da in NRW
keine Schulform eine Sackgasse ist und die schon bestehende Durchlässigkeit
durch das neue Schulgesetz noch verbessert werden soll, ist die geplante neue
Regelung für den Übergang in die weiterführenden Schulen zu begrüßen. Essen
/Recklinghausen, den 3. März 2006 Regine Schwarzhoff Landesvorsitzende |
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