"Elternrechte bewahren"

„Elternrechte bewahren“

Stellungnahme zum Fragenkatalog zum Grundschulgutachten 

des LT-Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 8. März 2006

 

1 Wie beurteilen Sie die Treffsicherheit und Validität der Grundschulgutachten in der Praxis?

- Wie uns Jahr für Jahr Leiter weiterführender Schulen bestätigen, treffen etwa 90 % der Grundschulgutachten zu. Das deckt sich mit unseren eigenen Beobachtungen. Eine höhere Treffsicherheit läßt sich kaum erreichen, weil die Empfehlung der weiterführenden Schulform Prognosecharakter für die bestmögliche weitere schulische Förderung hat und sich die Entwicklung des jungen Menschen und seines familiären Umfeldes für niemanden zu 100 % vorhersagen läßt.

2 Sind Sie der Auffassung, dass Kinder, die nach übereinstimmendem Urteil aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer für die gewünschte Schulform "offensichtlich" ungeeignet sind, trotzdem die gewünschte Schulform besuchen sollen?

- Nein, auf keinen Fall. Von Ausnahmen abgesehen, sind andauernde Mißerfolgserfahrungen und Verlust der Lernbereitschaft, von Lernfreude ganz zu schweigen, vorpro­grammiert, wenn ein Kind eine Schule besucht, für die es offensichtlich ungeeignet ist, weil es deren Anforderungen nicht gewachsen ist. Fehlbeurteilungen sind die Ausnahme. Intellektuelle Begabungen sind bei den Menschen unterschiedlich verteilt. Nach neueren Forschungen entfalten sich die geistigen Kräfte in den ersten Lebensjahren. Die Grundschule kann durch einen anregenden Unterricht noch dazu beitragen, vorhandene Begabungen zu entfalten und auch Defizite infolge der Herkunft aus einer bildungsfernen Familie auszugleichen. Nach dreieinhalb Jahren Grundschule zeichnet sich ein gutes Bild der Lernmöglichkeiten der Kinder ab.

3 Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Eltern in nennenswertem Umfang Druck auf die Grundschullehrer ausüben, um Grundschulempfehlungen zu beeinflussen? Gibt es Erkenntnisse und Untersuchungen über gescheiterte Schulkarrieren auf Grund nicht befolgter Grundschulgutachten?

- Nach unseren Erfahrungen neigen manche Grundschullehrkräfte dazu, vorauseilend eine vermeintlich dem Elternwunsch entsprechende Empfehlung zu geben, weil sie Konflikten aus dem Weg gehen oder die intensive Beratung vermeiden wollen. Sie wissen, daß die Empfehlung ohnehin nicht bindend ist. Sie wissen auch, daß nur wenige Eltern bereit sind, eine Empfehlung Hauptschule anzunehmen. Zu ungerechtfertigten Grundschulempfehlungen kann es noch aus einem ganz anderen Grund kommen: Eltern geben in erheblichem Maß ohne Kenntnis der Grundschulpädagogen Nachhilfeunterricht und verfälschen so den Eindruck der Leistungsfähigkeit des Kindes.

In NRW wurden bisher in der Schulstatistik Daten über die Empfehlung des Grundschulgutachtens und deren Validität nicht erhoben. Selbst bei statistischer Erfassung solcher Daten würde jedoch eine elterliche Einflußnahme kaum ersichtlich sein.

Manchmal scheitern Schulkarrieren am Fehlen von Plätzen, z.B. in Realschulen. Uns erreichen gehäuft Anfragen von Eltern, deren Kinder nach der Orientierungsstufe auf dem Gymnasium der Realschule zugewiesen werden, aber nur noch einen Hauptschulplatz erhalten, weil die Realschulkapazitäten in den 7. Klassen erschöpft sind. Nicht selten sind auch die Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium auf die Realschule wechseln, aus Frustration dort auch nicht mitkommen und einen zweiten Schulwechsel zur Hauptschule hinnehmen müssen. Welche Mißerfolgserfahrungen diese Kinder erleben, ist mit wenig Phantasie vorstellbar.

4 Sollte die künftige Lehrerausbildung verbindlich Inhalte zur Verbesserung der Diagnosefähigkeit bei Schulkindern enthalten?

- Diesen Ansatz unterstützen wir. Auch muß die Lehrerausbildung dahin wesentlich verbes­sert werden, die Lernwege von Jungen mehr zu berücksichtigen – hier sehen wir nach wie vor ein verantwortungsloses Förderdefizit.

5 Welche Chancen sehen Sie durch verbindlichere Grundschulgutachten gerade für Kinder aus sozialschwächeren Familien, die eher eine niedrigere Schulform wählen, als in den Grundschulgutachten empfohlen wird, bessere Bildungschancen zu eröffnen?

- Die Grundschulempfehlung und die zugehörige Beratung haben schon bisher gute Möglichkeiten geboten, gerade lernbegierigen Kindern aus bildungsfernen Familien die ihren Anlagen adäquaten Chancen zu bieten.

Wir wenden uns dagegen, Bildungswege mit den Begriffen „höher“ oder „niedriger“ zu bezeichnen. Aus dieser Ausdrucksweise spricht eine unhaltbare Abwertung von Menschen, deren Begabungen nicht auf intellektuellem Gebiet liegen, sondern eher auf sozialem, künstlerischem oder handwerklichem. Entscheidend in dieser Frage darf nur sein: Welche Lernfähigkeiten hat ein Kind, und wie sind seine persönlichen Begabungen und Interessen?

6 Sollte der Prognoseunterricht neben der Feststellung des erforderlichen Schulwissens am Ende der vierten Klasse auch Elemente zur Feststellung des Leistungspotenzials eines Kindes enthalten?

- Das erforderliche Schulwissen muß bis zum Ende der vierten Klasse sichergestellt sein. Wir erwarten, daß mit einer konsequenten und transparenten Durchführung der landesweiten Lernstandserhebungen gewährleistet wird, daß die Grundschule wieder allen Kindern die Grundtechniken der Kultur- und Wissensaneignung und ihre sichere Handhabung vermittelt.

Der Prognoseunterricht sollte darüber hinaus Kompetenzen prüfen, die auf die weitere Lernentwicklung schließen lassen, etwa, ob sich ein Kind selbständig Inhalte aneignen und Lösungen entwickeln kann oder ob es eingeübte Muster als Anleitung benötigt.

7 Wie bewerten Sie die im Referentenentwurf zum neuen Schulgesetz genannten Fördermöglichkeiten (individuelle Förderung, höhere Durchlässigkeit, Versetzung als Regel­fall) als Korrekturmöglichkeiten der Schullaufbahnentscheidung bei fehlerhaften Grundschul­empfehlungen?

- Sie sind hilfreiche Elemente. Sie stellen heraus, daß zentraler Maßstab das Wohl des Kindes und sein Recht auf Bildung ist.

8 Sehen Sie in einem Grundschulgutachten mit evtl. Prognoseunterricht oder in Aufnah­meprüfungen die adäquate Form zur Schülerzuweisung in einem schulformbezogenen drei­gliedrigen Schulsystem?

- Wir bevorzugen den vom Schulrechtsänderungsgesetz geplanten Weg von Grund­schulgutachten und Prognoseunterricht vor Aufnahmeprüfungen. Aufnahmeprüfungen geben nur ein punktuelles Leistungsbild, das infolge der nervlichen Belastung erheblich beeinträchtigt sein kann. Im übrigen wird der Prognoseunterricht nur in Einzelfällen notwendig sein, wo Eltern trotz intensiver Beratungsgespräche mit den Grundschullehrern und den Lehrern der weiterführenden Schule nicht von der eigenen Vorstellung abrücken.

9 Für wie zuverlässig halten Sie Prognosen von Grundschullehrkräften (verbindliche Grundschulempfehlungen) über die zukünftige Leistungsfähigkeit eines (demnächst durch das frühere Einschulen) 8- bis 9-jährigen Kindes?

- Die Grundschulgutachten beurteilen nicht die zukünftige Leistungsfähigkeit eines Kindes, sie beurteilen nur, in welcher Schulform voraussichtlich das Kind in den nächsten Jahren schulisch am besten gefördert werden kann. Im übrigen gilt das zu Frage 1 Ausgeführte.

10 Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein,

a) aufgrund einer unzutreffenden Grundschulempfehlung von Lehrkräften einer falschen Schulform zugewiesen zu werden und

b) aufgrund elterlicher Bildungsansprüche eine falsche Schulform zu wählen?

 

a) gering – unter 10 %

b) wesentlich höher

Die hohe Zahl von Kindern, die nach der Erprobungsstufe und auch noch nach Klasse 7 oder 8 Realschulen und Gymnasien wieder verlassen, ist nach unseren Erfahrungen zu einem größeren Teil auf elterliche Bildungsansprüche zurückzuführen als auf Fehleinschätzungen der Grundschullehrkräfte. Eine weit verbreitete Ablehnung der Hauptschule ist dafür mitur­sächlich. Wir begrüßen deshalb außerordentlich, daß fortan der Hauptschule besondere Förderung zuteil werden soll. Dazu gehört für uns auch eine gute Ausstattung der Klasse 10 B, die zur Fachoberschulreife führt.

Unser Bildungssystem bietet mit der Option, nach dem Haupt- oder Realschulabschluß auch über ein Berufskolleg den Hochschulzugang zu erreichen, so viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung, daß die Behauptung, Kinder würden für ihr ganzes Leben „einsortiert“ und „selektiert“, der Grundlage entbehrt.

11 Wie zuverlässig lässt sich aufgrund eines dreitätigen Prognoseunterrichtes die Eignung eines Kindes für eine bestimmte Schulform für die Zukunft ausschließen?

- Ein dreitägiger Prognoseunterricht - Einzelheiten stehen noch nicht fest - auf der Grundlage des Grundschulgutachtens mit Beteiligung geschulter Fachkräfte (etwa je einer Lehrkraft aus der Grundschule und der angestrebten weiterführenden Schule und eines unabhängigen Pädagogen/Psychologen), verbunden mit einem guten Testverfahren, läßt eine zuverlässige Einschätzung zu.

12 Internationale Vergleichsstudien stellen in allen Bundesländern eine extreme Kopplung von sozioökonomischem Status und der Bildungsbeteiligung fest.

Trägt die verbindliche Grundschulempfehlung von Lehrkräften dazu bei, diese Situation positiv zu verändern?

- Die Grundschulempfehlung wird nach dem Gesetzentwurf nicht im positiven Sinn der Zuweisung zu einer bestimmten Schulform verbindlich, sie erlaubt nur den Ausschluß von offensichtlich Ungeeigneten von bestimmten Bildungswegen. Wir erwarten, daß auf diese Weise - in Verbindung mit dem Wegfall des sogenannten Drittelerlasses - in vielen Schulen ein den Leistungsmöglichkeiten der Schülerschaft besser angepaßter und dabei anspruchsvollerer Unterricht ermöglicht wird. Gerade die Kinder aus benachteiligtem Milieu brauchen einen anspruchsvollen Unterricht, der ihnen die Anregungen und Lerngelegenheiten vermittelt, die ihnen ihr häusliches Umfeld nicht bieten kann. Lascher Unterricht mit viel Raum für Eigenaktivität benachteiligt die jungen Menschen, denen außerhalb der Schule geistige Anregungen nicht zuteil werden.

13 Wie beurteilen Sie das von der Landesregierung angebrachte Argument zugunsten einer "verbindlicheren" Übergangsempfehlung, man könne damit die große Anzahl der Abschulungen im Laufe der Sekundarstufe I vermeiden bzw. substantiell verringern?

- Das Argument trifft zu, und zwar zum Wohl der betroffenen Kinder.

14 Wie "verträgt" sich die Anforderung, über Kinder im Alter von acht bis neun Jahren zu einer "negativen Gewissheit" zu gelangen bzw. ihre "offensichtliche Nichteignung" festzustellen, mit pädagogischem Ethos sowie den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention?

- Wir verweisen hierzu auf unsere Antworten zu den Fragen 2, 9 und 10.

Es entspricht gerade pädagogischem Ethos, jedem Kind rechtzeitig eine Schule der Schulform zu empfehlen, die es nach seinen Anlagen bestmöglich fördern kann. Da unser Bildungssystem keine Sackgassen aufweist, ist das Recht auf Bildung für jeden gewährleistet.

15 Wie schätzen Sie die rechtliche Absicherung der "verbindlicheren" Übergangsempfehlung angesichts des von der Landesregierung geplanten Verfahrens und angesichts des in der Verfassung verbürgten Elternwahlrechts ein?

- Rechtliche Bedenken gegen die geplante Regelung bestehen nicht. Auf dem Gebiet von Schule treffen sich elterliches Erziehungsrecht und staatlicher Bildungsauftrag. Seit dem Förderstufenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 ist klargestellt, daß der staatliche Erziehungsauftrag (Art.7 Grundgesetz) dem elterlichen Erziehungsrecht (Art. 6 Grundgesetz) nicht nachgeordnet, sondern gleichgeordnet ist. Zum staatlichen Auftrag gehört die inhaltliche Festlegung von Bildungsgängen. Daraus ergibt sich das Recht des Staates, die Aufnahme eines jungen Menschen in einen Bildungsweg an Zugangs­voraussetzungen zu knüpfen und darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (so das Bundesverfassungsgericht). Kindern die Aufnahmen in Realschule oder Gymnasium zu verwehren, die von Lehrkräften für den entsprechenden Bildungsgang für offensichtlich ungeeignet gehalten werden, ist auch aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die Landesverfassung legt sogar ausdrücklich fest, daß Anlage und Neigung des Kindes für die Aufnahme in eine Schule maßgebend sind (Art.10).

16 Halten Sie es generell für möglich und sinnvoll, Kinder im Alter von acht bis neun Jahren auf der Grundlage ihrer zu diesem Zeitpunkt gezeigten Leistungen unterschiedlichen Schulformen zuzuweisen?

- Diese Frage beantworten wir mit einem klaren Ja.

Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, vollzieht sich die intellektuelle Entwicklung in den ersten Lebensjahren, so daß Kinder nach drei Jahren schulischer Förderung im letzten Grundschuljahr in der Regel ein klares Bild ihrer Lernfähigkeiten zeigen.

Bei der Zuweisung zu verschiedenen Schulformen handelt es sich nicht um eine nachteilige Selektion, sondern um eine die Schulkarriere fördernde Allokation: Nach ihren Bildungszielen unterschiedlich ausgerichtete Schulformen ermöglichen homogenere stabile Lerngruppen. Je homogener nach Vorwissen und Lernfähigkeiten eine Lerngruppe zusammengesetzt ist, um so eher kann ein Unterricht für alle zugleich fordernd und individuell fördernd sein. Schon 1984 hatte Prof. Helmut Fend herausgefunden, daß eine Dreierdifferenzierung einer Zweier­differenzierung überlegen ist. Stabile Lerngruppen lassen die soziale Erziehung besser gelingen. Leistungsdifferenzierung in stabilen Lerngruppen aber gibt es nur in Schulen unterschiedlicher Schulformen.

Da in NRW keine Schulform eine Sackgasse ist und die schon bestehende Durchlässigkeit durch das neue Schulgesetz noch verbessert werden soll, ist die geplante neue Regelung für den Übergang in die weiterführenden Schulen zu begrüßen.

Essen /Recklinghausen, den 3. März 2006

Regine Schwarzhoff

Landesvorsitzende

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@elternverein-nrw.de
Copyright 2003: Elternverein Nordrhein-Westfalen e. V.
Haftungsausschluss: s. Impressum
Stand: 07. November 2006