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Entwurf
einer neuen Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I Aus
unserer Stellungnahme an das Schulministerium vom
17.Februar 2005: "Der
Elternverein NRW sieht in dem
Verordnungsentwurf weitere Schritte, die Eigenständigkeit der Bildungsgänge
von Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugunsten einer
Einheitsausbildung in der Sekundarstufe I einzuschränken.
Wenn demnächst nur noch die Namen der Schulen und die Schilder an den Schulgebäuden
unterschiedliche Schulformen erwarten lassen, bedarf es keiner
Schulstrukturreform mehr! Wir lehnen diese
Art schleichender Strukturänderungen ab und protestieren scharf gegen die
Vorgehensweise, die Transparenz und Zusammenwirken mit den Betroffenen vermissen
läßt." "Trotz
aller Zustimmung zur Straffung von Vorschriften halten wir für nötig, in §
2 die Schulformen zu benennen, die ganz oder teilweise der Sekundarstufe I
zugerechnet werden. Hinzukommen sollten kurze Charakterisierungen der
unterschiedlichen Bildungsgänge. Nur
die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule beschränken sich auf die S I.
Gymnasien - und in der Regel auch Gesamtschulen - sind einheitliche Schulen für
die Sekundarstufen I und II. Für den Übergang der Gymnasiasten von der S I in
die S II genügt die normale Versetzung. Das wieder eingeführte Lehramt für
Gymnasien umfaßt auch die gesamte gymnasiale Schulzeit. Die verwaltungsmäßige
Einteilung in Stufen darf nicht den gymnasialen Bildungsgang zerschneiden.
Wir fordern einen Zusatz zu § 2: "In Gymnasien
schließt sich unmittelbar die S II an,
die in der Regel zwei Jahre dauert. Auch Gesamtschulen führen in der Regel eine
S II." "Wir lehnen die vorgesehene Ausweisung von Stundenkontingenten für die einzelnen Fächer und Lernbereiche in der Erprobungsstufe und in den Klassen 7-10 ab. Zwar erlaubte eine solche Regelung den Schulen eine flexible Handhabung beim Fehlen von Fachlehrern, aber als Regel taugt sie nicht. Lernpsychologisch ist ein stetiges Lernen und Wiederholen erfolgreicher als ein Wechsel zwischen keinem Unterricht, zu wenig und zu viel Unterricht in einem Fach. HInzu kommt, daß landesweite Lernstanderhebungen in Klasse 9 kein verwertbares Leistungsbild ergeben können, wenn es jeder Schule überlassen bleibt, wann sie welchen Anteil an Stunden den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einräumt. Schließlich ist der erteilte Unterricht bezogen auf einzelne Unterrichtsfächer kaum mehr kontrollierbar, zumal nicht selten Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen und Schulfahrten an die Stelle von Unterricht treten. Die mangelnde Transparenz dieser Regelung ist in erheblichem Maß nachteilig. Wir fordern die klare Zuteilung von Unterrichtsstunden zu Jahrgangsklasssen und Fächern." "Wenn
nach den Vorgaben der KMK zur gymnasialen Oberstufe eine bestimmte Mindestzahl
Unterrichtsstunden zu erteilen ist, dann halten wir es für geboten, für das
Gymnasium die entsprechende Zahl an Stunden mit
F a c h u n t e r r i c h t vorzusehen.
Diese Anforderung erfüllen Ergänzungsstunden" nicht, die "der
individuellen Förderung innerhalb des Klassenverbandes und in anderen
Lerngruppen" dienen (§ 3 Abs.3). Wir fordern, daß für das Gymnasium die
sogenannten "Ergänzungsstunden" in echte Unterrichtsstunden
umgewandelt werden. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit darf in NRW
nicht zu einer Qualitätsminderung führen. Anders sieht es für
Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen aus. Wollen deren Schülerinnen und
Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechseln, müssen sie immer (Hauptschüler)
oder in der Regel (Realschüler, Gesamtschüler) eine einjährige Einführungsphase
durchlaufen, sodaß sie die vorgesehene Stundenzahl zum Abitur noch erreichen. Für
diese Schulformen kann es deshalb durchaus bei der geplanten Verwendung der
"Ergänzungsstunden" bleiben." "Wir
verweisen auf die Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung zum
Schulrechtsänderungsgesetz im Landtag am 18.06.2003, die mehrheitlich einen integrierten
Unterricht in Biologie, Physik und Chemie ablehnten. Diese Auffassung
entspricht der unseren. Ebenso lehnen wir einen integrierten Unterricht der Fächer
Geschichte, Erdkunde, Politik ab. Wir fordern,
der Schulkonferenz die vorgesehene Entscheidungsbefugnis
n i c h t zu geben, daß
Lernbereiche integriert unterrichtet werden." "Es
ist kein Grund ersichtlich, weshalb im Gegensatz zu Hauptschulen, Realschulen
und Gymnasien in den Gesamtschulen
ein zusätzlicher Lernbereich
"Darstellen und Gestalten" im Wahlpflichtunterricht zugelassen
werden soll. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieser
Sonderregelung." "Die Kürzung von Unterrichtsstunden für das Fach Englisch in allen Schulformen sehen wir als nicht vertretbar an. Die Begründung, die Einführung von Englisch in der Grundschule, überzeugt bei näherer Prüfung nicht. Der Englischunterricht in den Klassen 3 und 4 folgt grundschulgemäßen Richtlinien und schafft eine Grundlage für diese Fremdsprache, kann aber die in der S I möglichen Wege zur Sprachbeherrschung nicht ersetzen. Die zunehmende Globalisierung macht es mehr und mehr notwendig, daß alle Schulabgänger fließend Englisch sprechen und schreiben können. Die englische Sprache ist dabei, eine weitere Kulturtechnik zu werden. Die Schule schuldet diese Vermittlung. Da bisher die sprachlichen Fähigkeiten der jungen Menschen vielfach zu wünschen übriglassen, darf am Englischunterricht in keiner Schulform gekürzt werden." Dr. Friesecke, 6/2005 Elternverein Nordrhein-Westfalen e.
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