AO Sek. I Entwurf 2005

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Entwurf einer neuen Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I

 

Aus unserer Stellungnahme an das Schulministerium vom  17.Februar 2005:

"Der Elternverein NRW sieht in  dem Verordnungsentwurf weitere Schritte, die Eigenständigkeit der Bildungsgänge von Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugunsten einer Einheitsausbildung in der Sekundarstufe I  einzuschränken. Wenn demnächst nur noch die Namen der Schulen und die Schilder an den Schulgebäuden unterschiedliche Schulformen erwarten lassen, bedarf es keiner Schulstrukturreform mehr! Wir lehnen  diese Art schleichender Strukturänderungen ab und protestieren scharf gegen die Vorgehensweise, die Transparenz und Zusammenwirken mit den Betroffenen vermissen läßt."

"Trotz aller Zustimmung zur Straffung von Vorschriften halten wir für nötig, in § 2 die Schulformen zu benennen, die ganz oder teilweise der Sekundarstufe I zugerechnet werden. Hinzukommen sollten kurze Charakterisierungen der unterschiedlichen Bildungsgänge.  Nur die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule beschränken sich auf die S I. Gymnasien - und in der Regel auch Gesamtschulen - sind einheitliche Schulen für die Sekundarstufen I und II. Für den Übergang der Gymnasiasten von der S I in die S II genügt die normale Versetzung. Das wieder eingeführte Lehramt für Gymnasien umfaßt auch die gesamte gymnasiale Schulzeit. Die verwaltungsmäßige Einteilung in Stufen darf nicht den gymnasialen Bildungsgang zerschneiden. Wir fordern einen Zusatz zu § 2: "In Gymnasien  schließt sich unmittelbar die S II  an, die in der Regel zwei Jahre dauert. Auch Gesamtschulen führen in der Regel eine S II."

"Wir lehnen die vorgesehene Ausweisung von Stundenkontingenten für die einzelnen Fächer und Lernbereiche in der Erprobungsstufe und in den Klassen 7-10 ab. Zwar erlaubte eine solche Regelung den Schulen eine flexible Handhabung beim Fehlen von Fachlehrern, aber als Regel  taugt sie nicht. Lernpsychologisch ist ein stetiges Lernen und Wiederholen  erfolgreicher als ein Wechsel zwischen keinem Unterricht, zu wenig und zu viel Unterricht in einem Fach. HInzu kommt, daß landesweite Lernstanderhebungen in Klasse 9 kein verwertbares Leistungsbild ergeben können, wenn es jeder Schule überlassen bleibt, wann sie welchen Anteil an Stunden den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einräumt. Schließlich ist der erteilte Unterricht bezogen auf einzelne Unterrichtsfächer kaum mehr kontrollierbar, zumal nicht selten Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen und Schulfahrten an die Stelle von Unterricht treten. Die mangelnde Transparenz dieser Regelung ist in erheblichem Maß nachteilig. Wir fordern die klare Zuteilung von Unterrichtsstunden zu Jahrgangsklasssen und Fächern."

"Wenn nach den Vorgaben der KMK zur gymnasialen Oberstufe eine bestimmte Mindestzahl Unterrichtsstunden zu erteilen ist, dann halten wir es für geboten, für das Gymnasium die entsprechende Zahl an Stunden mit  F a c h u n t e r r i c h t  vorzusehen. Diese Anforderung erfüllen Ergänzungsstunden" nicht, die "der individuellen Förderung innerhalb des Klassenverbandes und in anderen Lerngruppen" dienen (§ 3 Abs.3). Wir fordern, daß für das Gymnasium die sogenannten "Ergänzungsstunden" in echte Unterrichtsstunden umgewandelt werden. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit darf in NRW nicht zu einer Qualitätsminderung führen. Anders sieht es für Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen aus. Wollen deren Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechseln, müssen sie immer (Hauptschüler) oder in der Regel (Realschüler, Gesamtschüler) eine einjährige Einführungsphase durchlaufen, sodaß sie die vorgesehene Stundenzahl zum Abitur noch erreichen. Für diese Schulformen kann es deshalb durchaus bei der geplanten Verwendung der "Ergänzungsstunden" bleiben."

"Wir verweisen auf die Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung zum Schulrechtsänderungsgesetz im Landtag am 18.06.2003, die mehrheitlich einen integrierten Unterricht in Biologie, Physik und Chemie ablehnten. Diese Auffassung entspricht der unseren. Ebenso lehnen wir einen integrierten Unterricht der Fächer Geschichte, Erdkunde, Politik ab. Wir fordern,  der Schulkonferenz die vorgesehene Entscheidungsbefugnis  n i c h t  zu geben, daß Lernbereiche integriert unterrichtet werden."

"Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb im Gegensatz zu Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in  den Gesamtschulen ein  zusätzlicher Lernbereich "Darstellen und Gestalten" im Wahlpflichtunterricht zugelassen werden soll. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieser Sonderregelung."

"Die Kürzung von Unterrichtsstunden für das Fach Englisch in allen Schulformen sehen wir als nicht vertretbar an. Die Begründung, die Einführung von Englisch in  der Grundschule,  überzeugt bei näherer Prüfung nicht. Der Englischunterricht in  den Klassen 3 und 4 folgt grundschulgemäßen Richtlinien und schafft eine Grundlage für diese Fremdsprache, kann aber die in der S I möglichen Wege zur Sprachbeherrschung nicht ersetzen. Die zunehmende Globalisierung macht es mehr und mehr notwendig, daß alle Schulabgänger fließend Englisch sprechen und schreiben können. Die englische Sprache ist dabei, eine weitere Kulturtechnik zu werden.  Die Schule schuldet diese Vermittlung. Da bisher die sprachlichen Fähigkeiten der jungen Menschen vielfach zu wünschen übriglassen, darf am Englischunterricht in keiner Schulform gekürzt werden."

Dr. Friesecke, 6/2005

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Stand: 22. Januar 2007