AO-GS Entwurf 2005

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Entwurf einer neuen Ausbildungsordnung Grundschule

 

Zum Schuljahr 2005/2006 soll nicht nur mit dem neuen Schulgesetz die Schuleingangsphase als Regelform eingeführt werden, ein Änderungsentwurf zur Ausbildungsordnung Grundschule kündigt weitere Neuerungen an. Wir nutzten die Möglichkeit zur Stellungnahme im Oktober 2004.

Positiv zu bewerten war die Straffung des Verordnungstextes, was dadurch bewirkt wird, daß die Inhalte nicht wiederholt werden, die im Schulgesetz festgelegt sind. Das ist ein Lichtblick.

Zu 5 von den 7 Paragraphen der Verordnung haben wir uns zu kritischen Anmerkungen veranlaßt gesehen. Aufgeführt seien einige Vorhaben und unsere Einwendungen dagegen:

l    Nur wenn Kinder auf  Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, wird die Schulreife, neuerdings Schulfähigkeit genannt, von den Schulleitung geprüft. Wir meinen, daß die Schulfähigkeit bei allen Schulneulingen vorher geprüft werden sollte, auch wenn  kein Kind mehr wegen des Fehlens zurückgestellt werden darf. Das Verhältnis Schülerzahl zu Lehrerstellen muß doch die Zahl nicht schulfähiger Kinder berücksichtigen!

l    Während bisher festgelegt war, der Unterricht solle überwiegend vom Klassenlehrer erteilt werden, ist diese Regelung ersatzlos gestrichen worden. Wir fordern die  Beibehaltung. Kinder heute sind nicht reifer als in früheren Zeiten und gerade lernschwächere brauchen in der Grundschule personalen Halt.

l    Nach dem Entwurf soll das Halbjahrszeugnis im 3. Schuljahr entfallen. Da dieses Zeugnis das erste Notenzeugnis sein kann, meinen wir, es dürfe nicht wegfallen. Für die Mehrheit der Eltern ist es die erste, aus sich heraus verständliche Mitteilung über den Leistungsstand des eigenen Kindes, die Kinder und Eltern dringend erwarten.

l    Zum möglichen Verzicht auf Noten im 3. Schuljahr fordern wir, daß darüber für jeden Jahrgang neu entschieden wird, daß in den Klassenpflegschaften nicht nur beraten, sondern  auch abgestimmt wird,  und daß der Stichentscheid der Schulleitung entfällt. Da Lehrer und Eltern in gleicher Zahl der Schulkonferenz in der Grundschule  angehören, die die Frage der Noten entscheidet, sind häufig Patt-Situationen aufgetreten, in denen die Schulleitung mit den Lehrern stimmte und den Ausschlag gegen Noten gab.  

In anderen Fällen haben wir früher geäußerte Bedenken  erneut aufgegriffen. Erwähnt sei hier die Wiederholung unserer Kritik an der Verpflichtung für alle Grundschullehrkräfte, jedem Kind als weiterführende Schule gleichwertig neben Hauptschule, Realschule oder Gymnasium die Gesamtschule zu empfehlen!

Dr. Friesecke, 6/2005

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Stand: 22. Januar 2007