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Entwurf einer neuen
Ausbildungsordnung Grundschule Zum
Schuljahr 2005/2006 soll nicht nur mit dem neuen Schulgesetz die
Schuleingangsphase als Regelform eingeführt werden, ein Änderungsentwurf zur
Ausbildungsordnung Grundschule kündigt weitere Neuerungen an. Wir nutzten die Möglichkeit
zur Stellungnahme im Oktober 2004. Positiv zu
bewerten war die Straffung des Verordnungstextes, was dadurch bewirkt wird, daß
die Inhalte nicht wiederholt werden, die im Schulgesetz festgelegt sind. Das ist
ein Lichtblick. Zu 5 von
den 7 Paragraphen der Verordnung haben wir uns zu kritischen Anmerkungen veranlaßt gesehen. Aufgeführt seien einige Vorhaben und unsere Einwendungen
dagegen: l
Nur wenn Kinder auf
Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, wird die
Schulreife, neuerdings Schulfähigkeit genannt, von den Schulleitung geprüft.
Wir meinen, daß die Schulfähigkeit bei allen Schulneulingen vorher geprüft
werden sollte, auch wenn kein Kind
mehr wegen des Fehlens zurückgestellt werden darf. Das Verhältnis Schülerzahl
zu Lehrerstellen muß doch die Zahl nicht schulfähiger Kinder berücksichtigen! l
Während bisher
festgelegt war, der Unterricht solle überwiegend vom Klassenlehrer erteilt
werden, ist diese Regelung ersatzlos gestrichen worden. Wir fordern die
Beibehaltung. Kinder heute sind nicht reifer als in früheren Zeiten und
gerade lernschwächere brauchen in der Grundschule personalen Halt. l
Nach dem Entwurf soll
das Halbjahrszeugnis im 3. Schuljahr entfallen. Da dieses Zeugnis das erste
Notenzeugnis sein kann, meinen wir, es dürfe nicht wegfallen. Für die Mehrheit
der Eltern ist es die erste, aus sich heraus verständliche Mitteilung über den
Leistungsstand des eigenen Kindes, die Kinder und Eltern dringend erwarten. l
Zum möglichen Verzicht
auf Noten im 3. Schuljahr fordern wir, daß darüber für jeden Jahrgang neu
entschieden wird, daß in den Klassenpflegschaften nicht nur beraten, sondern
auch abgestimmt wird, und daß
der Stichentscheid der Schulleitung entfällt. Da Lehrer und Eltern in gleicher
Zahl der Schulkonferenz in der Grundschule angehören,
die die Frage der Noten entscheidet, sind häufig Patt-Situationen aufgetreten,
in denen die Schulleitung mit den Lehrern stimmte und den Ausschlag gegen Noten
gab. In
anderen Fällen haben wir früher geäußerte Bedenken
erneut aufgegriffen. Erwähnt sei hier die Wiederholung unserer Kritik an
der Verpflichtung für alle Grundschullehrkräfte, jedem Kind als weiterführende
Schule gleichwertig neben Hauptschule, Realschule oder Gymnasium die
Gesamtschule zu empfehlen! Dr. Friesecke, 6/2005 Elternverein Nordrhein-Westfalen e.
V. Bankverbindung: Sparkasse Bonn
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