Petition des EV NRW

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Sexualerziehung in der Schule: Elternrechte werden zu oft verletzt!

Wortlaut der Petition

Der ELTERNVEREIN NRW hat sich mit einer Petition an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gewendet. „Eltern sollen in Zukunft ausdrücklich das Recht haben, ihre Kinder aus wichtigem Grund von der Teilnahme am Sexualerziehungsunterricht befreien zu lassen“, sagt die Vorsitzende Regine Schwarzhoff. Im Schulgesetz ist generell die Möglichkeit der Befreiung von Unterrichtsveranstaltungen vorgesehen, aber in den Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW ausdrücklich als für diesen Unterricht ausgeschlossen aufgeführt.

Nach Schulgesetz und Richtlinien sind die Eltern „rechtzeitig“ über Ziele, Inhalte und Medien der Sexualerziehung zu informieren. Die Schulen sollen auch mit den Eltern darüber beraten. Ein Recht, bestimmte Inhalte oder Medien abzulehnen, haben aber die Eltern nicht. Dabei wird davon ausgegangen, daß die schulische Sexualerziehung sowohl auf den Entwicklungsstand der Kinder als auch auf die Wertvorstellungen der Eltern Rücksicht nimmt. Tatsächlich aber werden diese Rücksichten nach den Beschwerden von Eltern, die beim Elternverein NRW eingehen, häufig verletzt, in manchen Fällen sogar die Informa­tionsrechte der Eltern vorsätzlich ausgehebelt. Die wenigsten Eltern können solcher Vorgehensweise von Lehrkräften sofort wirksam begegnen. Wenn sie wissen, wann Sexualerziehung auf dem Stundenplan steht, sehen sie oft nur die Möglichkeit, ihr Kind krankzumelden, um es vor Unterrichtsinhalten der staatlichen Pflichtschule zu schützen, die nicht seinem Entwicklungsstand und den ethischen und religiösen Grundwerten der Familie entsprechen. Durch die Petition will der Elternverein NRW auf diese Mißstände hinweisen und Eltern ein Mittel verschaffen, legal Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

Der ELTERNVEREIN NRW hofft, daß sich noch andere seiner Petition anschließen. Er hat sich schon zum Entwurf dieser Richtlinien gegenüber der damaligen Landesregierung kritisch geäußert und seit dem Inkrafttreten dieser Unterrichtsvorschriften wiederholt die inhaltliche Überarbeitung gefordert. Auch die neue Landesregierung ist auf seine begründeten Forderungen nicht eingegangen. „Schule darf sich aber nicht darauf ausruhen, daß Kinder ohnehin vor ‚der Gesellschaft’ mit ihren Einflüssen nicht geschützt werden können, sondern muß ihnen Orientierung und ethische Maßstäbe vermitteln, ohne die Persönlichkeitsrechte der Kinder und das Elternrecht zu verletzen“, fordert Schwarzhoff.

 

Essen/Recklinghausen, 19.06.2007

Regine Schwarzhoff T 02361 13439

 

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Stand: 05.01.2012