Sekundarschule

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Sekundarschule

Seit kurzem gibt es einen neuen § 17 a im Schulgesetz des Landes NRW: Sekundarschule (Gesetz vom 20.10.2011). Sie umfaßt die Klassen 5 bis 10, ist offen für alle Grundschulabgänger und bietet alle in NRW möglichen Abschlüsse am Ende der Klasse 10.

Sie gewährleistet gymnasiale Standards und geht eine feste Kooperation mit einer anderen Schule ein, die eine gymnasiale Oberstufe führt.

Die Sekundarschule ist mindestens dreizügig. Zur Gründung müssen mindestens 75 Grundschulabgänger aus der Kommune für die Eingangsklassen angemeldet werden.

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 der Sekundarschule findet im Klassenverband integriert statt, also: längeres gemeinsames Lernen bei unterschiedlichen Aufgaben. Die Teilnahme am Unterricht einer zweiten Fremdsprache in Klasse 6 ist freiwillig.

Für die Klassen 7 bis 10 gibt es verschiedene Formen:

  • Fortführung des längeren gemeinsamen Lernens = integrierte Form
  • Einrichtung von Erweiterungskursen in bestimmten Fächern =  teilintegrierte Form
  • Einrichtung von getrennten Bildungsgängen  = kooperative Form

In der kooperativen Form können drei Bildungsgänge wie Hauptschule, Realschule und Gymnasium eingerichtet werden, mindestens aber müssen es zwei sein. Dann orientiert sich die Grundebene an den Anforderungen von Hauptschule und Realschule, die Erweiterungsebene an den Anforderungen von Realschule und Gymnasium. Teilweise kann der Unterricht in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden.

Die Entscheidung, welche Form eingeführt wird, trifft der Schulträger, also die Kommune. Sie erhält nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW höhere Landeszuschüsse je Schüler bei den integrierten Formen.

 

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Stand: 11.02.2012