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Sekundarschule
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Sekundarschule
Seit
kurzem gibt es einen neuen § 17 a im Schulgesetz des Landes NRW: Sekundarschule
(Gesetz vom 20.10.2011). Sie umfaßt die Klassen 5 bis 10, ist offen für alle
Grundschulabgänger und bietet alle in NRW möglichen Abschlüsse am Ende der
Klasse 10. Sie gewährleistet
gymnasiale Standards und geht eine feste Kooperation mit einer anderen Schule
ein, die eine gymnasiale Oberstufe führt. Die
Sekundarschule ist mindestens dreizügig. Zur Gründung müssen mindestens 75
Grundschulabgänger aus der Kommune für die Eingangsklassen angemeldet werden. Der
Unterricht in den Klassen 5 und 6 der Sekundarschule findet im Klassenverband
integriert statt, also: längeres gemeinsames Lernen bei unterschiedlichen
Aufgaben. Die Teilnahme am Unterricht einer zweiten Fremdsprache in Klasse 6 ist
freiwillig. Für die
Klassen 7 bis 10 gibt es verschiedene Formen:
In der
kooperativen Form können drei Bildungsgänge wie Hauptschule, Realschule und
Gymnasium eingerichtet werden, mindestens aber müssen es zwei sein. Dann
orientiert sich die Grundebene an den Anforderungen von Hauptschule und
Realschule, die Erweiterungsebene an den Anforderungen von Realschule und
Gymnasium. Teilweise kann der Unterricht in gemeinsamen Lerngruppen erteilt
werden. Die Entscheidung, welche Form eingeführt wird, trifft der Schulträger, also die Kommune. Sie erhält nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW höhere Landeszuschüsse je Schüler bei den integrierten Formen. |
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