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Schulmitwirkung
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Ihr Kind geht in die
Schule - es soll dort gern lernen
und erfolgreich sein! Bildung ist ein wertvolles
Gut für das spätere Leben. Bildung kann niemand mehr wegnehmen. Bildung öffnet
viele Türen in der Arbeitswelt und bringt soziale Anerkennung. Zu Bildung gehört Wissen.
Das kostet Lernen, und Lernen ist Arbeit. Darum braucht Ihr Kind die Sicherheit,
daß Sie seine Bemühungen anerkennen und es rückhaltlos darin unterstützen.
Geben Sie ihm das Gefühl, daß Schule und Lernen seine wichtigste Aufgabe sind
und Sie sie ernstnehmen, indem Sie bei eigenen Planungen darauf Rücksicht
nehmen. Sichern Sie dazu die Voraussetzungen zu Hause: vor allem gesunde Ernährung
mit ausreichendem Frühstück vor der Schule, Ruhe zum Arbeiten, Bewegung an der
frischen Luft und nachts ausreichenden Schlaf. Das Lernen gelingt am besten
in einem guten Schulklima. Auch dazu können Sie beitragen! Kinder,
Eltern und Schule müssen miteinander an dem gemeinsamen Ziel arbeiten, dem Kind
alles nötige Wissen und Können für ein verantwortungsvolles, erfolgreiches
und zufriedenes Leben zu geben. Für Eltern heißt das: In
der Schule mitwirken! Nehmen Sie Einladungen der
Schule an. Gehen Sie zu Sitzungen der Klasseneltern, den
Klassenpflegschaftssitzungen. Gehen Sie auch zu Kennenlern-Treffs oder regen
solche an! Gemeinsam verbrachte unbeschwerte Stunden schaffen Gemeinsamkeit. Sie
ist die Grundlage für ein gutes Schulklima. Lehrerinnen und Lehrer sind
gelernte Pädagogen. Sie müssen sich von Ihnen, den Eltern, angenommen und in
ihren Aufgaben ernstgenommen wissen. Bei Elternsprechtagen können Sie diese
Unterstützung zeigen! So vermeiden Sie, daß sich Lehrkräfte in eine
Abwehrhaltung gegen Eltern gedrängt fühlen. Auf dieser Grundlage läßt
sich die Elternmitwirkung zum Wohl der Kinder nutzen. Was Eltern tun können:
u
den Kontakt mit anderen Eltern
suchen und sich gemeinsam an die Schule wenden, wenn mehrere Kinder Probleme
haben. u
mit allen Eltern der Klasse Namen,
Anschriften und Telefonnummern austauschen, um sich leicht verständigen zu können
(z.B. Liste am Elternabend!). u
geltende Vorschriften und Lehrpläne
im Sekretariat der Schule einsehen. u
allgemeine Fragen und Probleme in
der Klassenpflegschaftssitzung zur Sprache bringen, am besten rechtzeitig vorher
anmelden bei dem, der die Sitzung leitet - zunächst bei Klassenlehrer oder
-lehrerin, nach der Wahl beim Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Eine Sitzung kann
jederzeit einberufen werden.
Was die
Klassenpflegschaft entscheiden kann: u
sie wählt aus ihrer Mitte
Vorsitzenden und Stellvertreter - zuständig für Vorbereitung, Einberufung und
Leitung der Sitzungen und Vertretung der Klasseneltern in der Schulpflegschaft
(= Gremium aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihrer Vertreter der Schule)
sowie gegenüber der Schulleitung. u
sie kann von der Schulleitung
Informationen zu schulischen Fragen verlangen. u
sie kann sich bei der Schulleitung
beschweren. u
sie kann Anträge an die
Schulkonferenz stellen, in der gewählte Vertreter der Lehrkräfte, der Schüler
und der Eltern über wichtige Fragen der Schule entscheiden.
Dazu
müssen Sie für den Vorsitz in der Klassenpflegschaft kandidieren. Werden Sie
gewählt, brauchen Sie viel mehr Informationen.
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