Grundschulratgeber

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Mein Kind kommt in die Schule

 Informiertsein ist alles!

   

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seit über 30 Jahren Ratgeber in Schulfragen

 

Schule ist für die Kinder nicht mehr nur Ort des Lernens, sie ist Lebens- und Erfahrungsraum.

Interessieren Sie sich für die Schule, denn es geht um die Erziehung und Bildung Ihres Kindes! Bemühen Sie sich um Kontakte zu den Lehrkräften und zu den Miteltern – es kommt Ihrem Kind zugute!

Rechte für alle Eltern
Alle Eltern - also auch Sie – haben ein Recht auf Information über die Unterrichtsinhalte. Darüber informiert der Klassenlehrer oder die Lehrerin in der Klassenpflegschaftssitzung, zu der bei Bedarf, in jedem Fall zu Beginn eines neuen Schuljahres, eingeladen wird.

Mitwirkungsorgane
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen einer Klasse. Sie dient der Information und dem Meinungsaustausch über die Erziehungsarbeit in der Klasse z.B. über Hausaufgaben, Klassenarbeiten, Arbeitsgemeinschaften,  Erziehungsschwierigkeiten, Sexualerziehung.

Der Schulpflegschaft gehören die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an. Sie vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Die Schulkonferenz ist das einzige Mitwirkungsorgan der Schule, in dem Eltern gleichberechtigt mitberaten und mitentscheiden. In der Grundschule sind die gewählten Eltern- und Lehrervertreter im Verhältnis 1:1 in der Schulkonferenz vertreten. Es wird über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule beraten und entschieden.

Der Elternverein rät:

Nehmen Sie Ihre Rechte als Eltern in der Schule wahr und wirken Sie mit! Betrachten Sie Klassenpflegschaften nicht als leidige Pflicht! Es ist sinnvoll, sich häufiger zu treffen und gerade bei solchen Sitzungen auch über aktuelle Themen wie z.B. Schulangst, Leistungsverhalten oder aggressives Verhalten zu sprechen und nicht nur über die Organisation des nächsten Schulfestes oder Klassenausfluges.
Nehmen Sie Verbindung zu den anderen Eltern auf! Sorgen Sie dafür, daß sich die Kandidaten für die Ämter in den Mitwirkungsgremien vorstellen. Stellen Sie sich zur Wahl, wenn Sie bereit sind, sich für die Anliegen ALLER Kinder der Klasse einzusetzen.  
Die Elternmitwirkung ist zu wichtig, um die Wahlen dem Zufall zu überlassen.

 

Von Eltern für Eltern :

Zunehmend werden Eltern  bei der Erziehungsarbeit großzügig entlastet durch professionelle Angebote. Die Hoffnung, die Fremdbetreuung werde schon alles zum Besten richten, ist trügerisch! Die Erziehung im Elternhaus und das gelebte Vorbild sind durch nichts zu ersetzen.

Viele Grundschulen werden als „offene Ganztagsgrundschulen“ (OGGS) geführt. Dieser Begriff ist irreführend. In einer echten Ganztagsschule wird der Unterricht nach einem pädagogischen Konzept auf Vor- und Nachmittage verteilt. Bei der OGGS geht es überwiegend um Betreuung, oft durch pädagogisch nicht geschulte Kräfte. Als Maßnahme zur Steigerung der Schülerleistungen ist sie nicht geeignet.

Die OGGS muß freiwilliges Angebot bleiben, weil viele Kinder am Nachmittag zu Hause sehr gut aufgehoben sind.

Die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes ist eine wichtige Aufgabe der Schule.  Neben anderen Maßnahmen soll die „Schuleingangsphase“ diesem Ziel dienen. Die ersten beiden Schuljahre können je nach Lernfortschritt in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Die Schulkonferenz jeder einzelnen Schule entscheidet darüber, ob in dieser Phase die Klassen getrennt nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend, also erstes und zweites Schuljahr zusammen, unterrichtet werden.

Der Elternverein NRW befürwortet klar die Bildung von Jahrgangsklassen.

Jungen und Mädchen haben nicht nur unterschiedliche Interessen, sondern unterschiedliche Lernveranlagungen. Die gezielte Förderung der Mädchen über viele Jahre hat inzwischen nachweislich zu einer Benachteiligung der Jungen geführt. Die Grundschule muß die unterschiedlichen Lernwege von Jungen und Mädchen berücksichtigen.

Seit einigen Jahren sind bundesweite Bildungsstandards für Deutsch und Mathematik im 4.Schuljahr festgelegt, die alle Kinder erreichen sollen. Damit soll die Bildungsqualität in Deutschland verbessert werden, was dringend nötig ist.

Stützen Sie Ihr Kind beim Lernen!

Leistungsanforderungen und Lernfreude widersprechen sich nicht. Gerade im Grundschulalter sind Kinder besonders wißbegierig und aufnahmefähig. Hier werden wichtige Grundlagen für Wissen, Lernen  und Lernverhalten im späteren Leben gelegt.

Mehr zur Schulmitwirkung

 

 

Für eine frohe Schulzeit braucht Ihr Kind:

  • zehn bis elf Stunden Schlaf täglich

  • ein Frühstück zu Hause in Ruhe, ein Pausenbrot und –getränk

  • viel Flüssigkeit – jedoch nicht während des Unterrichts

  • eine warme Mahlzeit am Tag – möglichst im Familienkreis

  •  einen Schulranzen, den es auf dem Rücken trägt

  • einen ungestörten Platz zum Erledigen der Hausaufgaben

  • einen interessierten Vertrauten für Gespräche über die Schule

  • ausreichende Zeit täglich zum freigestalteten bewegten Spiel, möglichst an der frischen Luft

  • Begrenzung des Fernsehens auf höchsten 30 Minuten am Tag

  • viel Vorlesen

Wir wünschen Ihrem Kind eine glückliche, gelingende Schulzeit!

Ihr Elternverein NRW

 

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Stand: 05. Juli 2008