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Schule
ist für die Kinder nicht mehr nur Ort des Lernens, sie ist Lebens- und
Erfahrungsraum.
Interessieren
Sie sich für die Schule, denn es geht um die Erziehung und Bildung Ihres
Kindes! Bemühen Sie sich um Kontakte zu den Lehrkräften und zu den
Miteltern – es kommt Ihrem Kind zugute!
Rechte für
alle Eltern
Alle Eltern - also auch Sie – haben ein Recht auf Information über die
Unterrichtsinhalte. Darüber informiert der Klassenlehrer oder die
Lehrerin in der Klassenpflegschaftssitzung, zu der bei Bedarf, in jedem
Fall zu Beginn eines neuen Schuljahres, eingeladen wird.
Mitwirkungsorgane
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten
der Schüler und Schülerinnen einer Klasse. Sie dient der Information und
dem Meinungsaustausch über die Erziehungsarbeit in der Klasse z.B. über
Hausaufgaben, Klassenarbeiten, Arbeitsgemeinschaften,
Erziehungsschwierigkeiten, Sexualerziehung.
Der Schulpflegschaft
gehören die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an. Sie vertritt die
Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule bei der Bildungs- und
Erziehungsarbeit.
Die Schulkonferenz
ist das einzige Mitwirkungsorgan der Schule, in dem Eltern
gleichberechtigt mitberaten und mitentscheiden. In der Grundschule
sind die gewählten Eltern- und Lehrervertreter im Verhältnis 1:1 in der
Schulkonferenz vertreten. Es wird über grundsätzliche Angelegenheiten
der Schule beraten und entschieden.
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Der
Elternverein rät:
Nehmen
Sie Ihre Rechte als Eltern in der Schule wahr und wirken Sie mit!
Betrachten Sie Klassenpflegschaften nicht als leidige Pflicht! Es ist
sinnvoll, sich häufiger zu treffen und gerade bei solchen Sitzungen auch
über aktuelle Themen wie z.B. Schulangst, Leistungsverhalten oder
aggressives Verhalten zu sprechen und nicht nur über die Organisation des
nächsten Schulfestes oder Klassenausfluges.
Nehmen Sie Verbindung zu den anderen Eltern auf! Sorgen Sie dafür, daß
sich die Kandidaten für die Ämter in den Mitwirkungsgremien vorstellen.
Stellen Sie sich zur Wahl, wenn Sie bereit sind, sich für die Anliegen
ALLER Kinder der Klasse einzusetzen.
Die Elternmitwirkung ist zu wichtig, um die Wahlen dem Zufall zu überlassen.
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Von
Eltern für Eltern :
Zunehmend
werden Eltern bei der
Erziehungsarbeit großzügig entlastet durch professionelle Angebote. Die
Hoffnung, die Fremdbetreuung werde schon alles zum Besten richten, ist trügerisch!
Die Erziehung im Elternhaus und das gelebte Vorbild sind durch
nichts zu ersetzen.
Viele
Grundschulen werden als „offene Ganztagsgrundschulen“ (OGGS)
geführt. Dieser Begriff ist irreführend. In einer echten Ganztagsschule
wird der Unterricht nach einem pädagogischen Konzept auf Vor- und
Nachmittage verteilt. Bei der OGGS geht es überwiegend um Betreuung, oft
durch pädagogisch nicht geschulte Kräfte. Als Maßnahme zur Steigerung
der Schülerleistungen ist sie nicht geeignet.
Die OGGS muß
freiwilliges Angebot bleiben, weil viele Kinder am Nachmittag zu Hause
sehr gut aufgehoben sind.
Die
individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes ist eine wichtige Aufgabe
der Schule. Neben anderen Maßnahmen
soll die „Schuleingangsphase“ diesem Ziel dienen. Die ersten
beiden Schuljahre können je nach Lernfortschritt in einem, zwei oder drei
Jahren durchlaufen werden. Die Schulkonferenz jeder einzelnen Schule
entscheidet darüber, ob in dieser Phase die Klassen getrennt nach Jahrgängen
oder jahrgangsübergreifend, also erstes und zweites Schuljahr zusammen,
unterrichtet werden.
Der
Elternverein NRW befürwortet klar die Bildung von Jahrgangsklassen.
Jungen und Mädchen
haben nicht nur unterschiedliche Interessen, sondern unterschiedliche
Lernveranlagungen. Die gezielte Förderung der Mädchen über viele Jahre
hat inzwischen nachweislich zu einer Benachteiligung der Jungen geführt.
Die Grundschule muß die unterschiedlichen Lernwege von Jungen und Mädchen
berücksichtigen.
Seit einigen
Jahren sind bundesweite Bildungsstandards
für Deutsch und Mathematik im
4.Schuljahr festgelegt, die alle Kinder erreichen sollen. Damit soll die
Bildungsqualität in Deutschland verbessert werden, was dringend nötig
ist.
Stützen
Sie Ihr Kind beim Lernen!
Leistungsanforderungen
und Lernfreude widersprechen sich nicht. Gerade im Grundschulalter sind
Kinder besonders wißbegierig und aufnahmefähig. Hier werden wichtige
Grundlagen für Wissen, Lernen
und Lernverhalten im späteren Leben gelegt.
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Mehr
zur Schulmitwirkung
Für eine
frohe Schulzeit braucht Ihr Kind:
-
zehn
bis elf Stunden Schlaf täglich
-
ein
Frühstück zu Hause in Ruhe, ein Pausenbrot und –getränk
-
viel
Flüssigkeit – jedoch nicht während des Unterrichts
-
eine
warme Mahlzeit am Tag – möglichst im Familienkreis
-
einen
Schulranzen, den es auf dem Rücken trägt
-
einen
ungestörten Platz zum Erledigen der Hausaufgaben
-
einen
interessierten Vertrauten für Gespräche über die Schule
-
ausreichende
Zeit täglich zum freigestalteten bewegten Spiel, möglichst an der
frischen Luft
-
Begrenzung
des Fernsehens auf höchsten 30 Minuten am Tag
-
viel
Vorlesen
Wir wünschen Ihrem Kind eine glückliche, gelingende Schulzeit!
Ihr Elternverein NRW
Aufnahmeformular

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