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Wichtiges in Kürze |
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WICHTIGES IN KÜRZE Schulträgeraufgaben ausgeweitet Durch eine Änderung von § 30 Schulverwaltungsgesetz sind seit dem 14.7.1999 die Aufgaben des Schulträgers in NRW erweitert worden. Schon bisher sind die Kommunen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Nun ist ihnen dazu aufgegeben, für "eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung" zu sorgen (1. ModernG NRW vom 15.6.1999, ABI NRW 8/99, S.151). Ferientermine für NRW Im Mai 1999 haben sich die Kultusminister der Länder über die Ferientermine von 2003 - 2008 geeinigt. Für NRW tritt eine wichtige Änderung ein: die Ferien beginnen nicht mehr im Juni, sondern immer in einer der letzten Juliwochen, und umfassen dann den gesamten Monat August. Folgende Termine sind vorgesehen:
Schuluniform verbessert Disziplin und Leistung Schulen in amerikanischen Großstädten haben Schuluniformen eingeführt und bestimmte Designerklamotten verboten. Mit dieser Maßnahme hat sich nicht nur das Schulklima verbessert, sondern auch die Leistung. Die Gründe hierfür sieht man in folgendem: Schuluniformen verstärken die Identifikation mit der Schule und damit die Anerkennung ihrer Regeln. Sie sorgen - gewissermaßen wie eine Berufskleidung - für eine professionellere Einstellung zum Lernen. Die Schule hört auf, ein Laufsteg von Modemarken zu sein, auf dem ein reger Wettstreit herrscht, der schulische Leistungen in den Hintergrund drängt ("Die Schule ist kein Laufsteg" in "Die Welt", 27.8.1999). Elternverein
Nordrhein-Westfalen e. V.
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